Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 63

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Erstens verpflichtende und umfassende Begutachtungsverfahren – das heißt, alle Gesetze und Verordnungsentwürfe der Bundesregierung oder der Ministerien, die Regierungsvorlagen, sind den Ländern und dem Gemeindebund und dem Städtebund zur Stellungnahme zu übermitteln.

Zweitens: Verpflichtung zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen. Bei allen gesetzlichen Maßnahmen ist eine Darstellung der finanziellen Auswirkung auf den eigenen Haushalt und auf die Haushalte der anderen Gebietskörperschaften aufzunehmen.

Drittens: Verhandlungspflicht. Verhandlungen über die Kostentragung können von Gebietskörperschaften innerhalb der Stellungsfrist verlangt werden.

Schließlich die Frage der Sanktionen: Sollten keine Gelegenheiten zur Stellungnahme gegeben werden oder wird das Ergebnis des Konsultationsverfahrens nicht abgewartet, so müssen die verursachten Kosten ersetzt werden. – Und da gilt das Sprichwort: Wer anschafft, der zahlt!

Diese Vereinbarung schafft nun endlich die Voraussetzung dafür, daß es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, den Kommunen finanzielle Belastungen durch Gesetzesbeschlüsse aufzu-bürden. Mit diesem Vertrag soll gesichert werden, daß die Gemeinden ihren Beitrag zur Erfüllung der Maastricht-Kriterien leisten können, weiters ihre Infrastruktur erhalten können und weiter ausbauen können und damit die große Zahl der Arbeitsplätze sichern können. Der Abschluß eines Stabilitätspakts dient der Stärkung der für die Währungsunion erforderlichen Haushaltsdisziplin. Die Aufteilung der Lasten aus allfälligen Sanktionen nach dem EU-Vertrag ist ein weiteres Ziel.

Der Konsultationsmechanismus muß als neuer Lösungsansatz gesehen werden. Er schafft für die Länder und Gemeinden erstmals die Möglichkeit, Entscheidungen des Bundesgesetzgebers – inhaltlich zumindest – mittelbar zu beeinflussen. Wenn die Einflußnahme wirkungslos bleibt, dann haben die Länder und die Gemeinden jedenfalls keine nachteiligen finanziellen Folgen daraus zu tragen. Insofern wird die angestrebte Schutzfunktion tatsächlich wirksam.

Es ist aber auch notwendig, daß die Länder mit den Gemeinden in gleicher Weise einen Konsultationsmechanismus beschließen. Aus der Sicht der Gemeinden ist gerade im Hinblick auf die Währungsunion und die damit verbundene Haushaltsdisziplin die Realisierung des Konsultationsmechanismus unabdingbar.

Ich komme zum Schluß. Gerne stimme ich, so wie meine Kollegen des ÖVP-Klubs, als einer der Bürgermeister und auch als ein Vertreter des Gemeindebundes dieser Vorlage 1210 der Beilagen heute zu. Damit wird eine neue, wichtige Seite im Buch der Zusammenarbeit in kooperativer und gemeinsamer Verantwortung für die Gemeinden, für die Länder, für Österreich – in ein gemeinsames Europa eingebettet – geschaffen. So gesehen ist es ein wichtiger Schritt, daß diese Zusammenarbeit weiter ausgebaut wird. Es wäre besser gewesen, wenn Sie mehr darüber und weniger über unseren Klubobmann, der die Interessen der Regionen wahrnimmt, gesagt hätten. (Beifall bei der ÖVP.)

12.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

12.51

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe an die Ausführungen des Kollegen Kröll an, der Klubobmann Khol in lichte Höhen hebt, indem er sagt, dieser setze sich im Zusammenhang mit dem Erhalt der kleinen Bezirksgerichte für die einzelnen Regionen ein. (Abg. Dr. Trinkl: Mit Recht! – Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Weil er es immer so getan hat?)

Herr Klubobmann Khol! Ich frage Sie: Wieso unterschreiben Sie denn die Vereinbarung, die Ihnen zu Recht vom Kollegen Kräuter vorgehalten wurde? Wieso unterschreiben Sie eine Vereinbarung, einen Pakt mit der SPÖ, der zur Folge hätte, daß die kleinen Bezirksgerichte in Oberösterreich und in der Steiermark geschlossen werden? (Abg. Dr. Khol: Ich erkläre es Ihnen!) Ich


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