Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 66

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durchzuführen. – Auch diesmal wurde nicht Wort gehalten. Die Bundesstaatsreform ist bis heute nicht durchgeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minuten. – Bitte.

13.02

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Nur ganz kurz: Ich möchte auf die Frage der Bundesstaatsreform beziehungsweise auf den letzten Satz der Ausführungen des Kollegen Khol nicht eingehen, weil ich glaube, daß in dieser Frage nicht eine Partei alleine entscheiden kann, sondern daß es notwendig ist, auf dem Verhandlungsweg zu beschließen, welche Vorgangsweise letztlich gewählt wird. (Abg. Dr. Schwimmer: Weiß das auch der Kräuter?)

Ich möchte aber in der Frage der Gerichtsstruktur einen Beitrag dazu leisten, daß wir doch etwas objektiver diskutieren und nicht emotionalisieren. Ich kann nur unterstreichen, was Herr Abgeordneter Khol eingangs gesagt hat: In Niederösterreich sind nach Durchführung der Organisationsreform im Bereich der Bezirksgerichte wesentlich weniger negative Stimmen bei jenen zu hören, die damit befaßt sind, die in der Rechtsanwendung tätig sind, zu einem Großteil ist sogar Zustimmung zu verzeichnen.

Ich meine, daß wir uns einmal die Frage stellen sollten, warum zusammengelegt wird. Das hat natürlich auf der einen Seite auch eine finanzielle Konsequenz, eine finanzielle Auswirkung, aber dem liegt auf der anderen Seite auch eine sachliche Komponente zugrunde. Die rechtssuchen-de Bevölkerung möchte natürlich entsprechende Gerichte, die profunde Urteile fällen können. Es ist auch keine Frage, daß es in einem einspännigen Gericht mit einem Richter, der alle Rechtsfelder, also Zivilrecht und Strafrecht, abdecken muß, evidentermaßen nicht so gut funktionieren kann wie in einem Gericht, in welchem es eine eigene strafrechtliche und zivilrechtliche Abteilung gibt, die sich auf die einzelnen fachlichen Notwendigkeiten einstellen kann. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist paradox, was Sie sagen! Sie betreiben doch die gemischten Gerichte!)

Meine Damen und Herren! Das ist ein Punkt, der eine Qualitätsverbesserung darstellt, die jetzt unabhängig von der finanziellen Bedeckung eintritt. Das sollte man, glaube ich, hier sagen. Wenn man diesen sachlichen Ansatz wählt, dann stellt sich dieses Problem schon ganz anders dar. Herr Abgeordneter Krüger! Wenn Sie jetzt hier mehr oder weniger darüber lamentieren, daß man die kleinen Bezirksgerichte auflassen wolle, und bemerken, welch schlechter Akt das ist, dann rufe ich gerade Sie, der Sie ja da einigermaßen bewandert sind und sich mit den Strukturen auskennen, auf, eben nicht damit fortzusetzen, hier mit unsachlichen Argumenten zu operieren, sondern sachlich zu argumentieren. Es handelt sich einfach um eine Verbesserung der Gerichtsbarkeit, das ist keine Frage.

Daß natürlich auch ein emotionales Element dahintersteckt, ist auch keine Frage. Aber wir sind hier nicht dazu da, zu beurteilen, was gewisse Länder wollen oder nicht, sondern dazu, unsere Standpunkte zur besseren Gerichtsbarkeit einzubringen und unsere Ideen umzusetzen und für diese auch zu werben.

Was den Bau des Gerichtes in der Schlachthausgasse anlangt, darf ich folgendes sagen: Es gibt da drei verschiedene Komponenten. Die eine ist, daß ein Bezirksgericht auf jeden Fall errichtet werden muß. Zweitens ist die Frage zu stellen, ob wir eine weitere Haftanstalt brauchen. Diese Frage ist derzeit offen und ist zu klären. Es gibt Argumente dafür, und es gibt Argumente dagegen. Wenn wir sie nicht benötigen, dann werden wir sie nicht bauen. Ich möchte nur sagen: Diese Frage ist derzeit noch offen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist eine reine Geldverschwendungsaktion! Es wird nur Geld hinausgehaut!) Frau Kollegin! Ich glaube, daß darüber eine Diskussion zu führen ist, und zwar emotionslos.

Die dritte Frage ist letztlich in bezug auf die räumlichen Gegebenheiten im Landesgericht für Zivilrechtssachen zu stellen, nämlich dahin gehend, ob es möglich ist, Alternativen zu finden.


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