Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 77

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Bundesgesetz auf nichts anderes Bezug nehmen, beziehungsweise dieser Verweis führt möglicherweise sogar in die Irre, denn wenn sich bei der Novellierung eines anderen Gesetzes, auf das hier verwiesen wird, etwas ändert, etwa auch an der Paragraphenbezeichnung, wollen Sie dann damit sagen, daß dieses Bundesgesetz in einem anderen Bereich, in einem anderen Gesetz derogieren kann? – Wohl doch nicht!

Das ist eine Legistik, die wirklich katastrophal ist, und ich kann mich bei der personellen Ausstattung, über welche das Bundeskanzleramt verfügt, nur wundern, welche Art von Regierungsvorlagen immer wieder zustande kommt.

Der § 26 spiegelt den Geist des Gesetzes wider, nämlich 1998 älteren Frauen mitzuteilen, daß man einmal mehr nur die männliche Form verwendet und sich das dann halt auf beide Geschlechter bezieht. Inhaltlich schaut es dann genauso aus, wie es Abgeordneter Kier skizziert hat. Die Differenzierungen zwischen Männern und Frauen sind unsachlich, durch nichts zu rechtfertigen und mir auch völlig unverständlich. Wie gesagt, nehmen Sie endlich einmal zur Kenntnis, daß Frauen ein Recht darauf haben, mit der weiblichen Bezeichnung angesprochen zu werden, und daß es nicht wenige Frauen gibt, die darauf Wert legen. Ich verstehe nicht, warum wir dieses Recht, das wir als Abgeordnete dieses Hohen Hauses hier in einer Geschäftsordnung verbrieft haben und auf welches wir auch großen Wert legen, den Seniorinnen in Österreich nicht zugestehen. Das findet bei mir kein Verständnis! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier. )

Aber anscheinend werden Frauen immer noch – vor allem bei der älteren Generation ist das der Fall – als Anhängsel ihrer Männer gewertet, und dann wundert einen diese Diktion des Gesetzes natürlich schon weniger.

In der Sache kann ich mich wirklich nur der absolut zutreffenden Kritik des Abgeordneten Kier anschließen. Ich finde es wirklich ungeheuerlich, daß man bei der Größe der Organisationen ganz unverhüllt die Vorfeldorganisationen der Regierungsparteien im Auge hat, die dann natürlich almosenartig auch anderen Organisationen Geld zukommen lassen können.

Es ist das Hauptanliegen von älteren Menschen, es ist auch das Hauptanliegen von behinderten Menschen, selbstbestimmt leben und selbst über finanzielle Mittel verfügen zu können. Es wäre auch absolut möglich – und zwar ohne die von Ihnen befürchtete riesig große Organisation –, ein Modell zu entwickeln, das eine temporäre Vertretung von Interessen durch verschiedene Vereine vorsieht und das es verschiedenen Vereinen ermöglicht, an einer zentralen Willensbildung und an der Verteilung von Mitteln entsprechenden Anteil zu haben. Das Beglücken von oben her nach Gutdünken der Regierungsparteien ist wirklich nicht das, was sich Vereine und Organisationen älterer Menschen in Österreich verdient haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier. )

Es folgt ein Punkt, den ich als Beweis dafür werte, daß es nur quasi um eine Ausweitung der Parteienförderung geht. Damit Sie nicht für SeniorInnenorganisationen Gelder aus Ihren Parteischatullen abzweigen müssen, schaffen Sie ein Modell, das eindeutig nur die Regierungsparteien und allenfalls die Freiheitliche Partei im Auge hat. Damit diese aber bei der Willensbildung nicht allzusehr mitbestimmen kann, ist Ihnen für den Dachverband etwas eingefallen, das noch "großartiger" ist.

Einerseits ist es wieder die Legistik. Ich lese Ihnen den einschlägigen Satz vor, damit auch alle, die nicht im Ausschuß waren, wissen, wie dieses Gesetz textiert ist. § 24 (1) lautet: "Schließen sich Senioren organisationen" – also wieder nur die männliche Form – zu einem Dachverband im Sinne des Vereinsgesetzes 1951 ... zusammen und sind auf Vorschlag der dem Dachverband angehörenden Seniorenorganisationen insgesamt mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Bundesseniorenbeirates gemäß § 4 ... bestellt worden und gehören nach den Statuten des Dachverbandes diese Mitglieder dem Vorstand des Dachverbandes an, so ist der Bundeskanzler ermächtigt, mit dem Dachverband einen Vertrag abzuschließen" und dem Dachverband Rechte zu übertragen.


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