Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 76

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Bisher war es so, daß die Seniorenorganisationen der politischen Parteien die sich selbst organisiert haben, ehrenamtlich und unentgeltlich den älteren Menschen Beratung, Service und Beistand geboten haben und für die älteren Menschen in diesem Staat den Kampf gegen die Einsamkeit geführt haben. Ich stehe nicht an, allen Seniorenorganisationen, wie immer sie heißen und wo immer sie tätig sein mögen, offiziell Dank und Anerkennung von dieser Stelle aus auszusprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man hat aber natürlich auch die eigenen Grenzen erkannt, und man braucht heute auch aufgrund der Größe dieser Organisationen die öffentliche Unterstützung. Daher war es ein langjähriges Bestreben, eine entsprechende gesetzliche Basis zu schaffen. Ich möchte den beiden Pionieren – das sind der Bundesobmann Stefan Knafl und der Bundesobmann Pöder –, aber auch dem Bundesobmann des Rings freiheitlicher Senioren herzlich danken für ihre Pioniertat. Sie haben durchgesetzt, daß es heute so weit ist, daß wir ein Bundes-Seniorengesetz beschließen und einen Bundesseniorenbeirat mit 35 Mitgliedern einrichten können.

Es wird nicht die Sorge sein, wer dort vertreten sein wird, sondern es wird darauf ankommen, auf welche Art und Weise die Anliegen der Menschen vertreten werden, und zwar, daß man zu Gesetzentwürfen Stellung nimmt, daß man die Beurteilung von Seniorenprojekten sach- und fachgerecht durchführt, daß man an der Gestaltung von Richtlinien mitwirkt und daß man insgesamt auch Vorschläge für das positive Zusammenleben mit der älteren Generation einbringt. Wir brauchen die Mitarbeit, wir brauchen die Vorschläge der älteren Menschen. Daher ist es wichtig, daß sie auch ein Vorschlagsrecht bezüglich der sozialen Umstände in unserem Staat, der kulturellen Bedingungen, der gesundheitspolitischen Lebensbedingungen und auch der wohnbaupolitischen Lebensbedingungen haben. Das ist unser Beitrag zum "Jahr der älteren Menschen", das im Jahr 1999 von der UNO ausgerufen werden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir wollen eine Politik von Senioren, für Senioren und eine Politik gemeinsam mit den Senioren dieser Republik haben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.45

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mein Vorredner hat als Sinn und Anliegen des vorliegenden Bundes-Seniorengesetzes genannt, man wolle damit den SeniorInnen signalisieren, daß sie gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft seien. Es wäre sehr traurig, wenn wir dazu ein Gesetz bräuchten, das im Jahr 1998 erlassen wird. Ich war der Meinung, daß ältere Menschen selbstverständlich gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft sind.

Ich sehe in diesem Bundesgesetz eher einen Beitrag dazu, zwischen Seniorinnen und Senioren nach ihrer parteipolitischen Provenienz zu differenzieren und auch quasi neue Parteiförderungsmittel zu schaffen, den Organisationen der Seniorinnen und Senioren, die den Regierungsparteien und allenfalls auch der FPÖ – Abgeordneter Wurmitzer hat das ja explizit genannt – nahestehen, extra Parteiförderungsmittel zukommen zu lassen, denn die Parteiförderung scheint ja für die Regierungsparteien zu knapp geworden zu sein. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Eingangs ein Wort zur Legistik dieses Gesetzes. Herr Staatssekretär! Die Legistik dieses Gesetzes scheint wieder einmal unter jeder Kritik zu sein. Ich finde es wirklich bemerkenswert, daß wir einerseits in diesem Hause immer wieder Tagungen mit VertreterInnen aus der Wissenschaft haben, die die Normenflut und auch die schlechte Qualität der Legistik beklagen – die Frau Abgeordnete Frieser und auch einige andere aus diesem Hohen Hause tun das ja auch immer wieder –, und dann anderseits solche Gesetze herauskommen.

So ist etwa im § 25 der Verweis enthalten, daß dieses Bundesgesetz, wenn es sich auf andere Bundesgesetze bezieht, die jeweils geltende Fassung meint. Dazu muß ich sagen: No na meint es die jeweils geltende Fassung! Herr Staatssekretär, was soll dieser Hinweis? Es kann dieses


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