Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 98

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16. Trifft es zu, daß diese rückwirkende Gesetzesänderung keineswegs auf Grund von EU-Normen geboten war?

Wenn ja, weshalb wurde dann von Regierungsseite wiederholt unrichtigerweise behauptet, daß die EU diese Regelung gefordert habe?

17. Wie hoch ist der jährliche Steuervorteil, der den Kreditkartenunternehmen durch die Änderung des Umsatzsteuergesetzes erwächst?

18. Mit welcher Begründung wurde der ÖVP in der letzten Zeit ein Betrag von nahezu 1 Million Schilling nachgesehen?

19. Weshalb wurde in diesem Fall eine Unbilligkeit der Einhebung angenommen?

20. Teilen Sie die Auffassung, daß es sich bei diesem Vorgang um ein Steuergeschenk handelt?

Wenn ja, wieso haben Sie zugelassen, daß die ÖVP ein Steuergeschenk erhält?

Wenn nein, warum nicht?

21. Wie lange dauerte im gegenständlichen Fall das Verfahren zwischen Erstbescheid und Berufungsentscheidung hinsichtlich der Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung?

22. Für welchen Zeitraum wurden Aussetzungszinsen berechnet?

23. Gab es Interventionen hinsichtlich einer positiven Erledigung des Nachsichtsantrages, da über diesen nicht ,ohne unnötigen Aufschub‘ entschieden wurde?

24. Aus welchem Grund wurde der Nachsichtsantrag beim Bundesministerium für Finanzen und nicht beim zuständigen Finanzamt für Körperschaften eingebracht?

25. Entspricht dies dem üblichen Behördenweg?

26. Auf welche Höhe dürfte sich die Zinsersparnis für die ÖVP, insbesondere durch die dreijährige Nichterledigung (von 1987 bis 1990), belaufen?

27. In wie vielen Fällen wurden nach negativen Berufungsentscheidungen (und bei negativen VwGH-Verfahren) seit 1990 Aussetzungszinsen nachgesehen?

28. In wie vielen anderen Fällen wurden seit 1990 politischen Parteien Abgaben nachgesehen, welche Parteien wurden begünstigt und um welche Beträge handelte es sich dabei?

29. Wurden die zu Unrecht einbehaltenen Außenhandelsförderungsbeiträge bereits zur Gänze an die Unternehmen zurückbezahlt?

Wenn nein, warum nicht?

30. Wie hoch ist der Betrag, der den Unternehmen bisher rückerstattet worden ist?

31. Sind Sie nach wie vor der Ansicht, daß Zinsnachteile vom jeweils Betroffenen selbst getragen werden sollen?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen zur Änderung der Rechtslage planen Sie?

Es wird beantragt, die Dringliche Anfrage gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln."

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