Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 124

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baumer. ) Wir haben eine klare Priorität: die Lohnsteuerreform und die Entlastung der kleineren und mittleren Einkommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Priorität ist fair, weil die Lohnsteuer in den letzten zehn Jahren um 95 Prozent und die gewinnabhängigen Steuern um 47 Prozent zugenommen haben. Sie ist fair, weil von den Unternehmern noch einige Beiträge aus dem letzten Paket fehlen, wie Road-pricing, MindestKÖSt et cetera. (Abg. Dipl.-Ing. Prinzhorn: Das haben Sie vor dem Sparpaket auch gesagt! Und was war nach dem Sparpaket?!) Diese Lohnsteuerreform ist also fair. Weiters ist diese Lohnsteuerreform auch sicher der bestmögliche Impuls für die kleineren und mittleren Unternehmen in Österreich. Sie kommt vielleicht nicht so sehr der exportorientierten Industrie zugute, aber dafür den kleineren und mittleren Unternehmen in Österreich, weil sie ein Impuls für die Nachfrage ist und mehr Nachfrage bei den Österreicherinnen und Österreichern diesen kleineren und mittleren Unternehmen ganz sicherlich am meisten weiterhilft.

Abschließend ein Punkt, auf den ich standardmäßig bei jeder Steuerdiskussion verweise: Herr Staatssekretär! Dort, wo es organisierte, von Firmen betriebene Schwarzarbeit gibt, gibt es natürlich auch Schwarzgeld, und dort, wo es Schwarzgeld gibt, entgeht der Steuer etwas. Wenn man daher über eine Steuerreform redet, dann muß man auch sehen, daß es einen großen Topf gibt, wo zusätzliche Einnahmen geschaffen werden können, insbesondere dort, wo Steuern hinterzogen werden, also bei der Umsatzsteuer, wenn wir von den "Ohne-Beleg-Geschäften" sprechen, und im Bereich der Schwarzarbeit. Ich glaube, daß das letzten Endes ein wesentlicher Impuls bei einer Steuerreform sein muß. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Die restliche Redezeit beträgt 6 Minuten. Er hat das Wort.

16.43

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit Recht hat mein Vorredner Kollege Kaufmann eine Steuerreform eingemahnt, die sich in erster Linie mit einer Entlastung der Lohnsteuer zu befassen hat. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden, beziehungsweise dieser Wortmeldung ist beizupflichten. Kollege Kaufmann! Diese Steuerreform wäre aber längst notwendig gewesen. Wenn Sie an die Festsetzung der einzelnen Progressionsstufen denken, die seit Jahren unverändert geblieben sind, wenn Sie daran denken, daß im Wege der kalten Progression die Kleinst- und Mittelverdiener in höhere Progressionsstufen hineingewachsen sind und allein aus diesem Titel eine fast hundertprozentige Erhöhung des Lohnsteueraufkommens in der Republik Österreich eingetreten ist, dann muß man sich schon die Frage stellen, was es mit Slogans wie "Wir erhöhen die Steuern nicht! Es soll jeder zumindest soviel bekommen, wie er in der Vergangenheit bekommen hat!" in Wahrheit auf sich hat.

Faktum ist, daß Jahr für Jahr aufgrund des progressiven Aufbaues der Lohn- und Einkommensteuerskala immer mehr Kleinst- und Mittelverdiener in höhere Progressionsstufen kommen und sie daher netto und unter Bedachtnahme auf die Inflation wesentlich weniger herausbekommen. Wenn Kollege Kaufmann von der Notwendigkeit einer Steuerreform spricht und ich an die Ideen, die von Mitgliedern der Steuerreformkommission geäußert wurden, denke, dann, muß ich sagen, kann man diese Ankündigung einer Steuerreform durchaus als gefährliche Drohung verstehen. Denn wenn davon die Rede ist, wie von Mitgliedern Ihrer Steuerreformkommission zu hören war, daß die Grundsteuer von den Einheitswerten auf die tatsächlichen Verkehrswerte angehoben werden soll und darüber hinaus jährlich eine Abgabe von einem Prozent dieser erhöhten Bemessungsgrundlage einzuheben ist, dann ist das nichts anderes als eine kalte Enteignung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Heindl! Im Bereich des Baugeschäftes werden Sie mir sicher recht geben. Jemand, der ein Einfamilienhaus mit einem Verkehrswert von 4 Millionen Schilling hat, soll jährlich 40 000 S bezahlen. Das heißt, jeder rechtschaffene Österreicher, der es verstanden hat, durch Bausparverträge, durch Überstunden (Zwischenruf des Abg. Dietachmayr ), die er geleistet hat, Eigentum, ein Wohnhaus, eine Einfamilienwohnung zu erwerben, wird dann dazu verpflichtet,


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