Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 126

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und das sehr unakademisch vorgetragen hat, möchte ich auch – ich bin kein Akademiker – zum Thema Selbständigenquote beziehungsweise Wettbewerbsfaktor oder Freiheitsindex und in Fortsetzung dessen, was Kollege Van der Bellen gesagt hat, einige Anmerkungen machen. Kollege Nußbaumer hat bereits darauf Bezug genommen.

Die niedrige Selbständigenquote, die gern immer wieder als ein Index dafür angeführt wird, daß Österreichs Wirtschaft schlecht entwickelt ist, sagt überhaupt nichts aus. Es gibt Länder mit einer sehr hohen Selbständigenquote, das sind zum Beispiel in Europa Griechenland und Spanien, und es gibt Länder mit einer sehr niedrigen Selbständigenquote – noch niedriger als in Österreich! –, das sind beispielsweise die USA. Wollen Sie wirklich im Ernst behaupten, daß die USA, die gerne als Beispiel für wirtschaftliche Dynamik herangezogen werden, weniger entwickelt seien als Österreich oder daß Griechenland und Spanien in bezug auf die wirtschaftliche Dynamik besser entwickelt seien als Österreich? – Herr Kollege Nußbaumer, ich glaube nicht.

Man sollte dabei sehr vorsichtig sein, weil diese Indikatoren ... (Abg. Haigermoser: In der Sowjetunion, Ihrer geistigen Heimat, waren überhaupt keine Selbständigen!) Herr Kollege Haigermoser! Die Sowjetunion gibt es gar nicht mehr. Das ist vielleicht an Ihrem Geschichtswissen etwas vorbeigegangen. Die Sowjetunion gibt es nicht mehr. In der ehemaligen Sowjetunion hat es keine Selbständigen gegeben.

Das gilt natürlich genauso für den Wettbewerbsfaktor. Es gibt wunderbare, schöne internationale Rankings, die immer wieder zusammengezimmert werden, aus denen man sich bestimmte Faktoren holt, anhand derer man versucht, die Wirtschaft eines Landes zu bemessen. Ich sage Ihnen ein Beispiel für ein besonders gelungenes Ranking: The World Economic Freedom-Index, der auch produziert in der Schweiz, in Davos, produziert wird, stellt fest, wie hoch der Freiheitsgrad der jeweiligen Wirtschaft entwickelt ist, und kommt dabei für Österreich zu einem nicht sehr erfreulichen Ergebnis. Wir liegen irgendwo zwischen zwanzigster und dreißigster Stelle. Ich habe mir die Mühe gemacht, nachzuforschen, warum das so ist. Es werden bestimmte Faktoren zur Bewertung herangezogen, und der Grund, warum Österreich angeblich in seiner wirtschaftlichen Freiheit so schlecht abschneidet, ist die Tatsache, daß wir eine Wehrpflicht haben, eine Wehrpflicht beim Bundesheer. Und das Land, das in bezug auf die wirtschaftliche Freiheit am besten abschneidet, ist Singapur. (Abg. Ing. Nußbaumer: Überreguliert, das interpretieren Sie richtig!)

Meine Damen und Herren! Ich möchte weder mit Singapur noch mit dem Zweitgereihten tauschen. Irgendwo in Singapur am Badestand liegen, das möchte ich schon, aber ich möchte angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation und der politischen Freiheiten weder in Hongkong noch in Singapur zu Hause sein. (Abg. Kiss: In Singapur liegt man am Pool, nicht am Badestrand!) Herr Kollege Kiss! Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. (Abg. Kiss: In Singapur liegt man am Pool und nicht am Badestrand!) Ich kann Sie nicht verstehen, Sie müssen lauter sprechen. Ihre Stimmbänder sind wahrscheinlich durch die Debatte schon überreizt. Ich verstehe das. Ich möchte auch diesen Exkurs abschließen.

Ich habe gelernt, daß es leicht möglich ist, die schlechte wirtschaftliche Situation anhand einiger Faktoren, Indizes, beweisen zu wollen, und dennoch wird damit nichts bewiesen oder widerlegt. Ich habe in der Debatte gelernt, daß einige sogenannte kleine Unternehmer, wie Abgeordneter Peter oder Abgeordneter Prinzhorn, hier herauskommen, ihre Hosentaschen nach außen stülpen und sagen, da ist nichts mehr drinnen, wir werden vom österreichischen Staat, vom Fiskus ausgeraubt. Ich weiß aber auf der anderen Seite, daß es in der Bevölkerung Gruppen gibt, die, wenn man von Ausrauben spricht, angesichts ihres so geringen Einkommens – darin werden mir auch Kollege Peter und wahrscheinlich auch Kollege Prinzhorn nicht widersprechen – wesentlich mehr ausgeraubt werden.

Ein Beispiel dafür möchte ich Ihnen jetzt zur Kenntnis bringen, weil damit auch ein entsprechender Entschließungsantrag verbunden ist. Es geht um das Thema Mietzinsbeihilfe. Die Mietzinsbeihilfe ist im Einkommensteuergesetz geregelt und mit 100 000 S begrenzt. Wenn das Jahreseinkommen diese Summe überschreitet, gibt es keine Mietzinsbeihilfe. Bis jetzt und in den ver


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