Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 132

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wissen, was es für Menschen mit geringem Einkommen bedeutet, für den Wohnungsaufwand aufzukommen –, an einer Lösung mitzuarbeiten. Dazu möchte ich Sie einladen.

Ich möchte nur noch festhalten, daß ich nicht glaube, daß es sehr sinnvoll ist (Abg. Dr. Graf: Und deswegen stimmen Sie dagegen!) , als letzter Redner der grünen Fraktion einen solchen Entschließungsantrag einzubringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Öllinger und Genossen betreffend Einkommensobergrenze für den Bezug von Mietzinsbeihilfe.

Jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zur Durchführung einer kurzen Debatte. Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser hat beantragt, dem Gesundheitsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 736/A (E) betreffend Mobilfunksendeanlagen eine Frist bis 6. Juli 1998 zu setzen.

Wir führen jetzt über diesen Antrag eine kurze Debatte durch, nach deren Schluß die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden wird.

Vor Beginn der Debatte mache ich auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam, daß kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Diese 10 Minuten sind gleichfalls auch als Richtlinie für die Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von Staatssekretären gedacht.

Als Antragstellerin erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Gabriela Moser das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

17.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Anlaß dieser Fristsetzungsdebatte ist die Tatsache, daß fast täglich Bürgerinitiativen ihre Besorgnisse, Befürchtungen, Bedenken und Proteste wegen der Errichtung von GSM-Sendemasten äußern. Diese teilweise von Ängsten getriebenen Menschen – ich merke nur an, gerade letzten Samstag oder Freitag war das in Steyr der Fall – versuchen, bei der Errichtung eines flächendeckenden Sendenetzes, das viele Vorteile, aber auch einige Nachteile hat, ihre Rechte geltend zu machen. Sie, Herr Minister, haben – ich glaube, es war Mittwoch früh – in den frühen Morgenstunden des Mittwochs den Frequenzbereich auf 1 800 Megahertz für eine weitere Betreibergesellschaft freigegeben.

Nicht nur Connect, auch max.mobil. beziehungsweise die Telekom sollte hier weitere Frequenzen benützen können. Sie haben argumentiert, die restlichen Frequenzen sollen möglichst breit verwertet werden, mehr Wettbewerb solle einziehen, billiger solle es werden, Investitionen sollen getätigt werden, Spill-over-Effekte werde es geben, Arbeitsplätze würden geschaffen, und Rechtssicherheit sei gewährleistet. – Das waren die Worte des Kollegen Parnigoni.

Herr Kollege Kukacka hat gemeint, die Modernisierung der Telekommunikationsbedingungen müsse voranschreiten, marktbeherrschende Monopole sollen gebrochen werden, der Wettbewerb müsse forciert werden – und sicherlich sollen die Einnahmen lukriert werden. Das ist sicher die eine Seite.

Die andere Seite stellen die bereits über 80 in ganz Österreich gebildeten Bürgerinitiativen dar, die sehr skeptisch sind und teilweise Angst haben. Mir steht es persönlich und politisch in keiner


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