Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 140

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Wir haben jetzt über den Fristsetzungsantrag abzustimmen. Bitte nehmen Sie die Plätze ein!

Ich warte mit der Abstimmung, bis Frau Abgeordnete Haidlmayr auf ihrem Platz ist. (Zwischenrufe bei den Grünen.)  – Ausnahmsweise dürfen Sie dableiben und von hier aus abstimmen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Gesundheitsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 736/A (E) betreffend Vorsorgemaßnahmen im Bereich der flächendeckenden Installationen von Mobilfunksendeanlagen eine Frist bis 6. Juli 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich nehme jetzt die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 11 der Tagesordnung wieder auf.

Wir setzen in der Rednerliste fort.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.55

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen wieder zum Finanzpaket zurück. Ich möchte mich nur mit zwei Punkten dieses umfassenden Finanzpaketes beschäftigen. Zunächst einmal beziehe ich mich auf ein Gesetz, das wir immer wieder novelliert haben, wobei aber heute eine ganz spezielle Novelle auf der Tagesordnung steht.

Kollegen von SPÖ und ÖVP haben einen Antrag auf Novellierung des Glücksspielgesetzes eingebracht. Diese Novelle zum Glücksspielgesetz legt fest, daß mittels der Einnahmen, die damit gesetzlich abgesichert werden, soweit die Lotto-Toto-Gesellschaft die entsprechenden Umsätze erzielt, eine umfassende Sportförderung erfolgen soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Sportförderung hat einen langen historischen Background. Es hat, bevor die Lotto-Gesellschaft gegründet worden ist und dabei über die Neugründung von verschiedenen Formen – auch "6 aus 45" und so weiter – diskutiert wurde, seit dem Jahre 1949 eine spezifische massive Förderung des Sports gegeben. Und über die Bundessportorganisation, deren Präsident wir ja in den Abgeordnetenreihen haben, ist eine Verteilung nach möglichst gerechten Gesichtspunkten vorgenommen worden.

Ich habe aufgrund der Unterlagen – seitens der Lotto-Toto-Gesellschaft – zusammengestellt, welche quantitativen Ausmaße diese umfassende Sportförderung im Laufe der Jahre erreicht hat.

Bevor die besondere Sportförderung eingeführt wurde, wurden zwischen den Jahren 1949 und 1985 dem Sport 3 219 Millionen Schilling zugeführt. Seitdem wir im Jahre 1985 die besondere Sportförderung mit einem entsprechenden Basisbetrag eingeführt haben, sind die jährlichen Mittel von ursprünglich 312 300 000 S systematisch auf 400 Millionen Schilling im vergangenen Jahr angewachsen. Insgesamt bedeutet das, daß rund 4 319 300 000 S aus den Lotto-Toto-Mitteln dem Sport zugeflossen sind. Wenn ich die beiden Summen, nämlich von 1949 bis 1985 einerseits und von 1986 bis 1997 anderseits, addiere, sind es 7,5 Milliarden Schilling. Das ist ein stolzer Betrag, der dem Sport zugeführt worden ist!

Wir schaffen nun mit dieser Novelle für zwei Jahre eine besondere Ausnahme, indem wir die Beträge an die Umsatzerlöse der Lotto-Toto-Gesellschaft binden. Man kann jetzt schon sagen: Wenn wir das Jahr 1998 auf die Basis der Erlöse aus 1997 stellen, dann werden wir ein Höchstausmaß von 420 Millionen Schilling im Jahre 1998 erreichen. Wenn die Entwicklung der


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