Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 152

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der Ausfilterung von SO2 und NOx aus der Atmosphäre ist die Versäuerung von Böden und Gewässern.

Daher sind solche internationalen Übereinkommen wie das Protokoll zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung sehr wichtige Schritte zu einer Verminderung der durch Schwefel hervorgerufenen sauren Deposition. Österreich ist diesem Übereinkommen bereits Anfang der achtziger Jahre beigetreten. Da es aber inzwischen ausgelaufen ist, wurde nunmehr der Abschluß eines neuen Protokolls notwendig.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Antrag

der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller zur Regierungsvorlage 1086 der Beilagen (Ausschußbericht 1216 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die weitere Verringerung von Schwefelemissionen, dessen Artikel 11 verfassungsändernd ist, samt Anlagen und Erklärung der Republik Österreich (1086 der Beilagen), wird genehmigt.

2. Dieser Staatsvertrag ist gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3. Gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der Fassungen des Protokolls in französischer und russischer Sprache durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

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Wenn man die Entwicklung Österreichs in den letzten Jahren im Bereich der Eindämmung von Luftschadstoffen betrachtet, so kann man guten Gewissens sagen: Wir sind in der Europäischen Union Vorbild und Vorreiter in Umweltbelangen. So sind wir europaweit führend in der Verringerung von SO, also Schwefeloxid. Wir konnten diesbezüglich eine Verringerung von über 80 Prozent in den Jahren 1980 bis 1994 verzeichnen und sind somit OECD-Spitzenreiter.

Dem Umweltkontrollbericht zufolge hat sich der Ausstoß der meisten anderen Luftschadstoffe in Österreich ebenfalls stark verringert. Am höchsten ist der Rückgang bei den Stickoxiden, gefolgt von Kohlenmonoxid, flüchtigen organischen Verbindungen und Kohlendioxid. Österreich hat somit alle substantiellen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Protokoll bereits jetzt erfüllt; insbesondere die Verringerung der Schwefelemissionen, aber auch die gesetzliche Festlegung der SO2-Grenzwertemission. Das Protokoll fordert die Absenkung des Schwefelgehaltes um 0,05 Prozent bei Diesel. Dies wurde in Österreich bereits im Oktober 1995 umgesetzt.

Durch die vielen emissionsreduzierenden Maßnahmen, die von uns innerstaatlich bereits getroffen wurden, haben wir das im Protokoll geforderte Reduktionsziel für Österreich von 78 000 Tonnen SO2 für das Jahr 2000 bereits im Jahr 1992 unterschritten. Daher müssen wir zur innerstaatlichen Erfüllung dieses Zieles keine zusätzlichen Maßnahmen mehr durchführen. Ich finde, meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf können wir mit Recht stolz sein.

Das eigentliche Problem, unter dem wir zu leiden haben, ist die tatsächlich sehr hohe Schadstoffverfrachtung aus dem Ausland. Das Umweltbundesamt weist nach, daß gerade Schwefeldioxid zu 95 Prozent nach Österreich importiert wird. Nur mehr 5 Prozent der gesamten Schwefeldioxid- und Schwefelmonoxidbelastung in Österreich sind auf Emissionen innerhalb unseres Bundesgebietes zurückzuführen.

Darin zeigt sich auch die große umweltpolitische Bedeutung des vorliegenden Protokolls für Österreich. Es ist gerade für uns besonders wichtig, daß sich damit auch unsere Nachbar


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