Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 101

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SPÖ und ÖVP.) "Jetzt schlafen sie immer." (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Haider: Und das wird von der ÖVP gefördert! – Weitere Zwischenrufe.)

16.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder (das Glockenzeichen gebend): Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Povysil gemeldet. Maximale Redezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Rufe und Gegenrufe zwischen ÖVP und Freiheitlichen. – Präsident Dr. Brauneder gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Frau Abgeordnete Povysil hat das Wort. Ich bitte, dies anzuerkennen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.34

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Herr Präsident! Minister Bartenstein hat behauptet, es gäbe keine Snuff-Videos.

Ich zitiere aus einer Studie, die von seiner Vorvorgängerin, Frau Ministerin Feldgrill-Zankel, in Auftrag gegeben wurde, und zwar aus der sogenannten Knospe-Studie, folgendes:

"Der Kleine liegt auf dem Rücken. Seine Beine sind vertikal angebunden an ein Heizungsrohr. Der Bub zeigt keine Reaktionen mehr." (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tegischer. 10 Minuten Maximalredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.35

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich habe eigentlich geglaubt, daß es unumstritten und eine Selbstverständlichkeit ist, daß sich jeder/jede in diesem Hohen Hause gegen jegliche Art von Gewalt gegen Kinder aufs schärfste verwahrt und dies verurteilt. Jeder, der sich mit dieser Materie ernsthaft befaßt – Sie können mir glauben, dies tue ich schon seit Jahren als Sozialarbeiterin und jetzt auch als Politikerin –, versucht, das Möglichste zu tun, um unsere Kinder zu schützen. Es tut mir leid, daß die Debatte jetzt in diese Richtung geht.

Trotz der großen Aufregung möchte ich nun wieder zum Kern der Antrages kommen und dieses sensible Thema vor allem aus sozialpädagogischer Sicht betrachten.

In Ihrem Antrag verweisen Sie, und zwar gleich auf Seite 1, auf die Wichtigkeit der Einrichtung einer zentralen Meldestelle pro Bundesland, an die alle Fälle zu melden sind, bei denen der bloße Verdacht auf psychischen, physischen und sexuellen Kindesmißbrauch besteht.

Dazu möchte ich folgendes anmerken: Schon seit längerer Zeit gibt es einen vom Familienministerium verfaßten Gesetzentwurf bezüglich der Einrichtung solcher zentralen Meldestellen. Allerdings werden in den meisten Stellungnahmen große Bedenken gegenüber der Sinnhaftigkeit und Effizienz einer solchen Meldestelle geäußert. Ich bin froh darüber, daß wir noch oft Gelegenheit haben werden, über dieses Thema und über diese zentrale Meldestelle zu diskutieren, um dadurch nicht der Gefahr einer Alibihandlung zu erliegen.

Einige Bedenken möchte ich hervorheben. Die alleinige Meldeverpflichtung ohne Ausweitung des entsprechenden Hilfsangebotes kann nicht veränderungswirksam sein. Die Tätigkeit des Jugendamtes wird dadurch im Bewußtsein der Bevölkerung zu einer sozialpolizeilichen Aufgabenstellung degradiert. Es ist zu befürchten, daß bei Bekanntwerden der zentralen Meldestruktur gerade Eltern, die zu innerfamiliärer Gewaltanwendung neigen, ärztliche Hilfe künftig seltener in Anspruch nehmen – oder aus Angst vor einer Strafverfolgung ihre Kinder überhaupt nicht mehr in ärztliche Pflege geben, sie zu einem Arzt bringen beziehungsweise die Versorgung überhaupt verweigern.


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