Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 168

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Fakten dazu: Wir wissen, daß pro Jahr knapp 4 Millionen Kubikmeter Klärschlamm aus der Behandlung kommunaler Abwässer anfallen. Da es keine bundesweite Regelung gibt – darin besteht letztlich dieses Problem –, die die landwirtschaftliche Ausbringung regelt, bleiben die Kommunen auf einem wachsenden Berg von Klärschlamm sitzen. Diese Problematik zieht sich jetzt schon einige Zeit hin. Bereits im Jahre 1994 wurde viel und intensiv darüber diskutiert. Wir haben in diesem Punkt jedoch bis heute noch keine Lösung gefunden, und das ist meiner Ansicht nach ein sehr unbefriedigender Zustand.

Es gibt zwar ein paar Ansätze auf Landesebene, sie sind aber nicht ausreichend. Von den neun Bundesländern haben etwa sechs Länder Regelungen, die die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft ermöglichen. Ich möchte nicht verschweigen, daß Niederösterreich in diesem Bereich die höchsten Standards hat und die weitestgehenden Umsetzungen durchführt. Man muß dabei aber auch die Relation im Auge behalten. Es geht da immer nur um ganz kleine Mengen. So können in Niederösterreich nur 12 Prozent des anfallenden Klärschlamms wieder in die Kreislaufwirtschaft eingebracht werden.

Ich möchte darauf hinweisen, daß es in diesem Bereich auch in Vorarlberg besonders gut funktioniert. Dort spielt selbstverständlich ebenfalls die Größenordnung eine wesentliche Rolle, und deshalb ist es leichter. Es gibt aber auch internationale Beispiele, die zeigen, wie an dieses Problem herangegangen wird.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Seit dem Jahre 1986 gibt es in der Europäischen Union eine Regelung betreffend Verwendung von Klärschlamm. Dabei ist bemerkenswert, daß gerade diese Richtlinien ausdrücklich strengere nationale Maßnahmen zulassen. Wie schaut es aber in unseren Nachbarstaaten aus? – Die Bundesrepublik Deutschland ist schon im Jahre 1992 von der Länderregelung, wie wir sie noch immer haben, abgegangen und setzt heute die EU-Standards in Form einer bundeseinheitlichen Verordnung um. Deshalb meine ich: Das muß auch bei uns möglich sein, meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß das Umweltbundesamt im Vorjahr zu diesem Thema eine umfassende Studie gemacht hat. Die Ergebnisse dieser Studie sind eindeutig: Darin wird festgehalten, daß der überwiegende Anteil des anfallenden Klärschlamms durchaus für die Aufbringung auf die landwirtschaftlich genutzten Felder geeignet ist. Ich meine daher, daß diese Möglichkeit mit aller Vehemenz vorangetrieben werden muß. Mehr als vier Jahre der Diskussion sind meiner Ansicht nach genug. Es geht darum, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen und selbstverständlich in Form einer Verordnung umzusetzen.

Ich darf heute hier noch daran erinnern, daß vor vier Jahren der ehemalige Landwirtschaftsminister und heutige EU-Kommissar Fischler diese Verordnung zugesagt hat. Wir haben sie leider noch immer nicht bekommen.

Wir brauchen nämlich endlich einheitliche Qualitätskriterien. Es ist jedoch kein guter Lösungsansatz, dieses Problem zu den Ländern hin zu verlagern.

Wir erblicken in der vorliegenden Novellierung des Düngemittelgesetzes einen ersten wichtigen Schritt zu einer guten Lösung und werden daher dieser Novelle unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Auer. )

21.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Aumayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.20

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Wimmer! Ihre Anliegen in der Frage Klärschlamm kann ich nachvollziehen. Allerdings müssen Sie den Bauern eines auch zugestehen: Sie sagen, daß der überwiegende Anteil des Klärschlamms als Dünger geeignet ist – da gebe ich Ihnen recht –, aber sozusagen das Restrisiko der Landwirt trägt. Daß daher die Landwirte sehr vorsichtig geworden sind, weil


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