Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 101

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Denn das ist etwas, Herr Bundesminister, was es in allen sogenannten Einwanderungsländern, die auch einbürgern, gibt: daß alte Menschen entsprechende Kenntnisse der Sprache nicht nachzuweisen brauchen. Nirgendwo im Gesetz steht, daß jemand ohne Kenntnis der deutschen Sprache die Staatsbürgerschaft bekommen soll. Denn man würde ja nicht hineinschreiben "entsprechende Kenntnisse", wenn es auch ohne diesen Nachweis möglich sein sollte, diesen Zugang zu bekommen.

Ich halte das nicht für eine weltfremde Forderung der Grünen, sondern das ist eine geltende Regelung in jedem zivilisierten Land. Und dafür ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (fortsetzend): ..., Herr Bundesminister, möchte ich die Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung bitten, damit wenigstens ein Funken an humaner und damit auch rechtsstaatlichen Prinzipien eher entsprechender Regelung in dieser Novelle übrigbleibt. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

18.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Anton Gaál. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.21

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn heute in einem Redebeitrag gesagt wurde – Dr. Kier war es vorhin, glaube ich, der das gesagt hat –, daß Integration für uns nur ein Schlagwort ist, so möchte ich schon festhalten – und die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes zeigt es –, daß Integration vor Zuwanderung geht. Bei all dem Gescheiten, das du hier gesagt hast, möchte ich schon betonen, daß für uns – und die Novelle zeigt das auch – diese Integration eine Verpflichtung ist, der wir uns bemühen, tagtäglich gerecht zu werden.

Wenn man die bisherige Vorgangsweise ... (Abg. Dr. Kier: Aber nicht in der Novelle, sondern außerhalb der Novelle!) Nein, ich glaube, wenn man es genau liest und die Sache ein bißchen positiv sieht – bei aller konstruktiven Kritik, die gerade von deiner Seite gekommen ist und die ich persönlich und meine Freunde sehr ernst nehmen –, muß man schon sagen, daß man an der bisherigen Vorgangsweise sehen kann, daß man bei der Vollziehung des Gesetzes mit sehr viel Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein vorgegangen ist, weil im gleichen Maße die Interessen der Österreicher und der Ausländer berücksichtigt worden sind.

Schon das bisher geltende Staatsbürgerschaftsgesetz, meine Damen und Herren, hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Um der Wahrheit die Ehre zu geben, kann ich schon sagen, daß wir da europaweit auf eine sehr erfolgreiche und anerkannte Politik verweisen können. Die heute zu beschließende Regierungsvorlage beweist, daß wir diese bewährte Politik fortsetzen wollen, denn, wie gesagt, das Gesetz nimmt Rücksicht auf die Interessen der österreichischen Bevölkerung und kommt gleichzeitig auch den Menschen, den Bedürfnissen der Menschen entgegen, die in Österreich eine neue Heimat gefunden haben.

Unserer Meinung nach liegen die Hauptpunkte für die Reform in der Vereinheitlichung der Zugangszeiten im Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft, und dem haben wir Rechnung zu tragen, denn die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist unserer Auffassung nach nicht nur einer von vielen Schritten einer erfolgreichen Integration, sondern der letzte, und wir sehen wirklich keinen Grund, von der bisher geübten Praxis abzugehen. Daher werden auch Doppelstaatsbürgerschaften wie bisher nur in Ausnahmefällen verliehen werden, sie sollen nicht zum Regelfall werden.

Was die vielzitierten Sprachkenntnisse betrifft, meine Damen und Herren, so hat hier nicht der eine über den anderen gesiegt, sondern wir haben in der Regierungskoalition einen sehr gesunden Kompromiß gefunden, mit dem es sich im wahrsten Sinne des Wortes auch leben läßt, denn das Maß für die Kriterien für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Integration der Fremden, und ein wichtiges Integrationsmerkmal sind eben auch die Deutschkenntnisse, denen


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