Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 19

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Der Abgang wird danach, wie Sie wissen, 2,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausmachen. Die öffentliche Verschuldung wird im kommenden Jahr weiter auf unter 65 Prozent zurückgehen. Seit 1995, als das Defizit des Bundes bei 5,2 Prozent und die öffentliche Verschuldung bei knapp 70 Prozent lagen, ist damit eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Lage der öffentlichen Haushalte gelungen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Basis für diesen Erfolg war das Konsolidierungsprogramm. Es hat nicht zuletzt auch durch seine ausgewogene Verteilung von notwendigen Maßnahmen – trotz manch schmerzhafter Schritte – Akzeptanz gefunden. Und es ist auch gelungen, negative Effekte auf Wachstum und Beschäftigung weitestgehend hintanzuhalten.

Ein weiteres Merkmal dieses Programms besteht darin, daß es sich nicht in kurzfristig und nur einmal wirksamen Maßnahmen erschöpft hat, sondern wesentliche Weichen für strukturelle Reformen gestellt hat.

Auf den Erfolgen dieses Programms gilt es nun weiter aufzubauen, und zwar aus einer Reihe triftiger Gründe, von denen ich drei erwähnen möchte:

Erstens: Der Aufwand für die Zinsen und Spesen der Finanzschuld des Bundes wird weiterhin über 100 Milliarden Schilling jährlich betragen. Budgetkonsolidierung ist daher auch in Zukunft notwendig, um mehr Geld für andere, produktivere Aufgaben freizumachen.

Zweitens: Österreich hat sich zum bereits angesprochenen Stabilitäts- und Wachstumspakt verpflichtet. Um auch in konjunkturell schlechteren Jahren ein Überschreiten der Defizitgrenze zu vermeiden, muß der Sicherheitspolster unter der 3-Prozent-Marke ausreichend groß werden.

Drittens: Die sich rasch ändernden gesellschaftlichen und wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen erfordern auch eine Anpassung der öffentlichen Dienstleistungen an die sich ändernden Bedürfnisse. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zunehmende internationale Standortkonkurrenz macht die Qualität öffentlicher Leistungen zu einem immer wichtigeren Standortfaktor.

Das heißt, wir müssen uns weiterhin darum bemühen, den Abgang der öffentlichen Haushalte in Österreich zu verringern – eine Maßnahme, die uns einhellig auch von vielen namhaften internationalen Institutionen, nicht zuletzt auch vom Internationalen Währungsfonds, empfohlen wird, und ein Vorgehen, zu dem uns auch die Vereinbarungen in der Europäischen Union im Interesse der Stabilität des künftigen europäischen Wirtschafts- und Währungsraumes sinnvollerweise verpflichten.

Ein wichtiger Aspekt, meine sehr verehrten Damen und Herren, den ich dabei besonders hervorstreichen möchte, ist der gestiegene Koordinationsbedarf der Finanzpolitik auch in unserem eigenen Land, also zwischen den Gebietskörperschaften. Denn die Zielgrößen für die öffentlichen Haushalte auf europäischer Ebene gelten für den Gesamtstaat, sind also nicht nur für den Bund allein formuliert.

Vor diesem Hintergrund haben Bund, Länder und Gemeinden bereits bisher erfolgreich zusammengearbeitet und nun auf politischer Ebene einen Konsultationsmechanismus vereinbart. Durch diesen soll verhindert werden, daß Gesetze oder Verordnungen einer Gebietskörperschaft eine andere gegen deren Willen belastet. Was noch fehlt, ist ein Stabilitätspakt, der innerösterreichisch die Defizit- und Schuldenquoten zwischen den Gebietskörperschaften aufteilt. Dieser wird im Herbst – davon gehe ich aus – ausverhandelt sein.

Generell – das halte ich für sehr wichtig – wird es in Zukunft noch wichtiger sein als schon in der Vergangenheit, daß alle öffentlichen Haushalte gemeinsam und gleichermaßen die Grundsätze wirtschaftlicher, effizienter und effektiver Haushaltsführung verfolgen, damit Österreich seine Chancen im Rahmen der europäischen Partnerschaft ausreichend wahrnehmen kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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