Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 56

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der Arbeitswelt längst Kilometer von diesen Berufsbildern entfernt hat, bevor sie definiert sind. Man hat immer noch einen völlig statischen Zugang zur Ausbildung. Man meint, man könne ein Berufsbild definieren, es dem jungen Menschen auf die Lebensreise mitgeben, und das werde dann bis an sein Lebensende halten, statt daß man sich darauf konzentriert, das lebensbegleitende Lernen zu entwickeln.

Nur mit einem so statischen Zugang kann überhaupt jemand glauben, daß Befähigungsnachweise – im Sinne des Kollegen Feurstein – irgendeinen nachhaltigen Sinn ergeben. Selbstverständlich macht jede gute Ausbildung, die dann letztlich auch ein Befähigungsnachweis ist, Sinn, aber nur dann, wenn sie mit dem Verständnis in Angriff genommen wird, daß man sie, nachdem man die erste Etappe abgeschlossen hat, an sich selbst fortsetzen muß. An dieser mangelnden Gesinnung scheitert vieles! Diese mentalen Barrieren müssen überwunden werden, weil Struktur und Qualität unserer Ausbildung nicht wirklich zufriedenstellend sind. Das sage ich Ihnen in meiner Eigenschaft als Unternehmensberater, der Personalentwicklung macht.

Dort, wo die Leute entwicklungsfähig sind, haben sie sich das selbst entwickelt. Nicht aus der Schule haben sie es mitgebracht, nicht aus der Lehre haben sie es mitgebracht – es sei denn, sie hatten zufällig Glück und hatten einen exzellenten Lehrherrn, der etwas macht, was Kollege Van der Bellen als Beispiel angeführt hat, nämlich der sich darum kümmert, daß die bei ihm in Ausbildung stehenden Menschen auch soziale Kompetenzen entwickeln, sich auszudrücken lernen und aufzutreten lernen. Aber glauben Sie mir, in der Wirklichkeit des Lehrlingswesens ist das nicht der Normalfall, und das ist mehr als schade!

Diese Qualifikationsdefizite bestehen, und eine heile Welt der Gewerbeordnung glaubt, diese abbauen zu können, wenn man Befähigungsnachweise zum A und O macht. Ob das dann mehr oder weniger sind, ist nämlich nicht die Frage. Das hat Kollege Maderthaner leider nicht verstanden. Es geht nicht darum, ob man die Anzahl der Befähigungsnachweiserfordernisse halbiert oder nicht, sondern es geht darum, daß man selbstverständlich Qualifikation bei den kleinen und mittleren Unternehmen und im Gewerbebereich haben will. Aber dazu muß die Frage, wer der Schiedsrichter über die Qualifikation ist, beantwortet werden. – Der Markt ist der Schiedsrichter über die Qualifikation, nicht die Wirtschaftskammer! Und dieser Unterschied ist bedeutend! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Selbstverständlich ist das nicht ohne Risiko möglich. Selbstverständlich gibt es da eine Risikogruppe, eine Betroffenheitsgruppe, und das sind im Zweifelsfall die Konsumenten. Daher hat mein Kollege Helmut Peter in seinen Vorschlägen eine obligatorische Haftpflichtversicherung vorgesehen, damit solche Schadensfälle nicht auf dem Rücken des letzten Gliedes in diesem Prozeß ausgetragen werden. Aber da hat es dann geheißen, das sei zu teuer. Daß aber auch jetzt schon Schäden im Bereich des Gewerbes auftreten, die dann nicht gedeckt werden können, weil die Unternehmen nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben, für diese Schäden auch noch einzustehen, da sie weder genügend Eigenkapital noch eine Versicherung haben, das wird füglich verschwiegen. (Abg. Tichy-Schreder: Herr Dr. Kier! Das ist der falsche Ansatz!)

Das heißt, es ist jetzt schon genauso teuer, wie es dann wäre, nur zahlt das jetzt der Konsument, weil er sich nicht durchsetzen kann mangels Haftpflichtversicherung. In unserem Fall hätte er eine Versicherung an seiner Seite. Und wenn die Kollegin aus der ersten Reihe meint, das sei der falsche Ansatz, dann lade ich sie ein: Schaffen wir die obligatorische Haftpflichtversicherung im Kfz-Bereich wieder ab, wenn das ein falscher Ansatz ist! Dort haben wir genau gewußt: Wer die Vorteile der Betriebsgefahr hat, hat für das Risiko einzustehen. Und ich meine: Wer Unternehmer ist und die Vorteile seiner unternehmerischen Tätigkeit zu erreichen versucht, hat auch für das Risiko, das er auslöst, einzustehen.

Das ruft nach einer obligatorischen Haftpflichtversicherung, die übrigens alle freien Berufe selbstverständlich haben. Alle Ärzte, alle Rechtsanwälte, alle Steuerberater haben eine solche Berufshaftpflichtversicherung, in unterschiedlicher Höhe allerdings. Und das macht ja Sinn. Wenn ein Unternehmen, empirisch gesehen, immer hervorragend gearbeitet hat und daher ein kleines Schadensrisiko hat, dann wird es eine relativ niedrige Prämie zahlen. Davor braucht sich niemand zu fürchten!


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