Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 107

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0,12 Prozent und Portugal auch nur 0,12 Prozent. Ich glaube, daß diese Zahlen sehr eindrucksvoll zeigen, daß Österreich bei den Asylwerbern eine sehr deutliche und gute Stellung innehat.

Wir haben gestern bereits darüber gesprochen – mir erscheint es trotzdem notwendig, es hier zu wiederholen –, daß wir in den letzten Jahren 92 000 bosnische Kriegsflüchtlinge aufgenommen haben. Davon haben wir mehr als 66 000 in Österreich integriert, und dafür haben wir seit dem Jahre 1992 mehr als 5 Milliarden Schilling aufgewendet. Und was noch wichtiger ist: Wir haben gemeinsam mit den Ländern und den verschiedenen Hilfsorganisationen ein solidarisches Netz der Hilfe, der Integration, aber auch der Möglichkeit zur Rückkehr aufgebaut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Liberalen und von den Grünen! Österreich hat in den letzten zehn Jahren weit über 100 000 Asylwerber aufgenommen und das dafür notwendige Verfahren durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden von den mehr als 100 000 Asylwerbern mehr als 10 000 als politische Flüchtlinge anerkannt. Das ist ein Prozentsatz von knapp über 10 Prozent, und dieser liegt deutlich über dem Durchschnitt der Prozentsätze aller anderen europäischen Staaten. In der Statistik, die ich zur Verfügung habe, liegt Österreich bei der Anerkennungsquote unter den 15 EU-Mitgliedstaaten an vierter oder fünfter Stelle.

Das heißt, die Rolle Österreichs als ein Land, in welchem Menschen sich um Asyl bewerben und in welchem sie auch die Möglichkeit haben, eine Anerkennung zu erlangen, ist eine, die weit über das hinausgeht, was in anderen Staaten der Fall ist.

Darüber hinaus möchte ich noch betonen, daß die Zahl der Asylwerber im ersten halben Jahr deutlich gestiegen ist. Hatten wir in Österreich im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres noch rund 2 600 Asylwerber, so ist diese Zahl im ersten Halbjahr 1998 auf 4 528 gestiegen. Das ist eine Steigerung um 56 Prozent. Kein anderes Land innerhalb der Europäischen Union hat eine solche Steigerung zu verzeichnen. Ich glaube, daß allein aus dieser Steigerung schon offenbar wird, daß aus der Sicht der Asylwerber Österreich nach wie vor ein sehr attraktives Asylland ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch im Zusammenhang mit der Situation im Kosovo war Österreich in der ersten Stunde bei der Flüchtlingshilfe aktiv. Der Ministerrat hat bereits Anfang Juni dieses Jahres eine humanitäre Soforthilfe in der Höhe von 5 Millionen Schilling für die Unterstützung der Vertriebenen, die sich in Mazedonien, in Nordalbanien und im Kosovo selbst aufhalten, zur Verfügung gestellt. Der Einsatz dieser Mittel erfolgt über nichtstaatliche Organisationen. Wir haben 5 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt, während meines Wissens die EU-Kommission auch denselben Betrag zur Verfügung gestellt hat. Auch das zeigt, daß wir da in führender Position sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stimmt nicht, daß wir ein restriktives Asylgesetz haben. Es ist gerade das Gegenteil der Fall! Wenn man sich die Asylgesetze anschaut, die in unseren europäischen Nachbarstaaten beschlossen worden sind, und diese mit dem österreichichen Asylgesetz, das vor einem Jahr beschlossen wurde, vergleicht, so sieht man deutlich, daß Österreich im internationalen Vergleich ein Asylgesetz hat, das viel liberaler, viel offener ist als die Asylgesetze anderer europäischer Staaten.

Ich möchte nur einige Beispiele aufzählen, die meiner Meinung nach signifikante und gute Verbesserungen waren, die Österreich im neuen Aslygesetz 1997 beschlossen hat.

Es hat erstens beschlossen, daß die Drittstaatsklausel, die von Ihnen so bekämpft wird, nicht für die Vergangenheit, sondern für die Zukunft gilt. Das heißt also, daß ein Mann oder eine Frau nur dann in einen sicheren Drittstaat zurückgeführt werden können, wenn künftig gewährleistet ist, daß sie in diesem sicheren Drittstaat tatsächlich ein Asylverfahren bekommen, wenn zweitens künftig gewährleistet ist, daß sie während dieses Verfahrens zum Aufenthalt in diesem Land berechtigt sind, und wenn drittens gewährleistet ist, daß sie vor der Rückschiebung in den Herkunftsstaat geschützt sind.

Zweitens haben wir im Asylgesetz des vergangenen Jahres beschlossen, daß beim Asyl auf dem Flughafen künftig der UNHCR mit einbezogen wird und daß es keine Entscheidung gegen


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