Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 108

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den UNHCR geben darf. Das hatte zur Folge, daß die Zahl der Bewerber um Asyl beispielsweise auf dem Flughafen Schwechat im ersten Halbjahr 1998 sprunghaft gestiegen ist.

Drittens: Wir haben im neuen Asylgesetz die Möglichkeit geschaffen, daß neben politischen, rassischen und religiösen Gründen der Verfolgung auch die Vergewaltigung als Grund der Verfolgung und somit als Fluchtgrund anerkannt wird.

Viertens: Wir haben die Möglichkeit geschaffen, auch an der Grenze um Asyl anzusuchen. Diese Möglichkeit wird zugegebenermaßen derzeit erst in geringem Ausmaß in Anspruch genommen, aber die Gelegenheit hiezu besteht.

Es wurde ein eigener Integrationsbeirat im Innenministerium angesiedelt, der die Aufgabe hat, den Innenminister zu beraten und in Härtefällen das sogenannte humanitäre Aufenthaltsrecht zu genehmigen.

Wir haben weiters eine unabhängige, weisungsungebundene Behörde, nämlich den Bundesasylsenat, geschaffen. Er wird in der zweiten Instanz tätig und steht mit dem Innenministerium in keiner Verbindung. Die bisherige Tätigkeit dieses Unabhängigen Bundesasylsenates ist dergestalt, daß sie auch von den Oppositionsparteien – von den Grünen und von den Liberalen – zumindest als neutral, wenn nicht sogar als positiv beurteilt worden ist.

Wir haben im neuen Asylrecht auch eine Reihe von anderen, meiner Meinung nach sehr wichtigen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung, wenn jemand gesetzeskonform nach Österreich eingereist ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe bereits am Beginn der Diskussion im Parlament klar gesagt, daß das neue Asylgesetz nach einem Jahr Praxis nochmals von allen Betroffenen diskutiert werden soll, und zwar auch unter Einschluß der verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen, und daß wir aufgrund der Erfahrungen, die wir in der Praxis im ersten Jahr mit dem neuen Asylgesetz machen, notwendige Adaptierungen vornehmen werden und ich konkrete Vorschläge umsetzen werde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat der Verfassungsgerichtshof bekanntgegeben, daß er aufgrund einer Beschwerde des Unabhängigen Bundesasylsenates eine Frist im neuen Asylgesetz – das Sie zugegebenermaßen immer kritisiert haben – aufgehoben hat, und es wird heute noch ein Initiativantrag im Parlament eingebracht werden, mit welchem diesem Spruch des Verfassungsgerichtshofes ehebaldigst Rechnung getragen wird.

Ich glaube, daß es uns gelungen ist, mit dem neuen Asylgesetz zu erreichen, daß Österreich ein Land ist, das auch in Zukunft Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen – seien sie politischer, religiöser oder ethnischer Natur – verfolgt werden, Hilfe und Schutz bietet.

Anders, meine sehr geehrten Damen und Herren, schaut die Gesetzeslage im Asylbereich in anderen europäischen Staaten aus. So hat beispielsweise die Schweiz vor wenigen Tagen beschlossen, daß Ausländer, die ohne Papiere in die Schweiz einreisen oder sich illegal in der Schweiz aufhalten, keinen Asylantrag mehr stellen können. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist eh richtig!) Deutschland hat die Sozialleistungen an Asylwerber gekürzt. Italien hat die Regelungen über die Haft von Asylwerbern verschärft. Dänemark hat ein ganzes Paket restriktiver Maßnahmen beschlossen.

Dieser direkte Vergleich, meine sehr geehrten Damen und Herren, zeigt meiner Meinung nach eindrucksvoll, daß Österreich ein Land ist, das das Asylgesetz so gestaltet hat, daß es im Interesse derjenigen Menschen ist, die wirklich verfolgt werden, während andere europäische Staaten da eine drastische und deutliche Verschärfung vollzogen haben, die ich mich nicht einmal in Gedanken getraue, in Österreich auch nur in irgendeiner Form durchzuführen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schwarzenberger. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für mich ist der Lastenausgleich, wie es die Frau Abgeordneten Stoisits genannt hat, auch sehr wichtig. Ich sehe es aber nicht als Lastenaus


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