Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 156

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Dazu stehen wir Freiheitlichen nicht, daher werden wir dieser 1. Dienstrechts-Novelle 1998 nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort.

18.59

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige Redner haben zu Recht auf die unzumutbare Vorgangsweise betreffend die Beibringung oder Zurverfügungstellung des Abänderungsantrages hingewiesen. Wenn mein Kollege Stummvoll meinte, es sei unzumutbar, sich erst zwei Tage vorher mit diesem Entwurf beschäftigen zu können, so weise ich darauf hin, daß ich glücklich gewesen wäre, wenn ich ihn zwei Tage vorher gehabt hätte. Ich habe ihn um 9 Uhr, also eine Stunde vor Beginn des Finanzausschusses, erhalten. Ich würde daher tatsächlich bitten, daß Derartiges nicht mehr vorkommt.

Ich sage auch ausdrücklich, daß ich nicht sehr viel Freude mit diesem Beamten-Dienstrechtsgesetz habe. Es ist eine Abänderung auf 16 Seiten mit immerhin 56 Maßnahmen im Gesetz selber, und in manchen Punkten sind das – das füge ich hinzu – durchaus privilegierende Maßnahmen. (Abg. Mag. Schweitzer: Nicht zustimmen!) Ich bin niemandem etwas neidig, aber ich hoffe und wünsche, Herr Bundesminister, daß diese Maßnahmen der Besserstellung, die ich jedem einzelnen Beamten vergönne – das sei klargestellt –, dann auch bei anderen Berufsgruppen nachgeholt werden, damit auch da ein gerechter Ausgleich sichergestellt werden kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Nußbaumer: Nicht zustimmen! – Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt, der durchaus positiv zu bewerten ist, ist, daß die Freistellung von Gemeindemandataren neu geregelt wird. Aber wichtig wäre es auch, Herr Bundesminister, darüber nachzudenken, daß auch Lösungen für Freistellungsmöglichkeiten für mittlere Gemeindegrößen gefunden werden, daß vor allem für den Fall Lösungen gefunden werden, wenn Gemeindemandatare keine Bundesbediensteten sind. Denn es soll nicht so sein, daß den Bundesbediensteten fast alles und Beschäftigten in privaten Berufen kaum etwas möglich ist. Diese Erschwernisse sollten, glaube ich, gerechter aufgeteilt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten.

19.02

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ganz kurz zu einem Punkt, der auch schon in der Debatte angesprochen worden ist. So klammheimlich in wenigen Bestimmungen wird hier eine merkwürdige Regelung eingeführt, und zwar im Bundesministerium für Landesverteidigung.

Meine Damen und Herren! Ich kenne kein anderes Ministerium, in dem bezüglich des Kabinettschefs des Bundesministers so vorgegangen wird. Kabinettschef – das ist eigentlich eine halbpolitische Funktion. Da geht es um jemanden, der das Vertrauen, auch das volle politische Vertrauen, des Ministers hat, der den Bürobetrieb des Ministers organisiert und versucht, ihm die entsprechenden Informationen zu geben, manchmal auch nicht zu geben. Im Bereich des Verteidigungsministeriums wird jetzt diese halbpolitische Funktion in der Organisationshierarchie gleichgestellt mit den anderen Sektionschefs und so eine Art Stabschefposition – es heißt ja auch so: "Stabschef im Verteidigungsministerium" – eingerichtet.

Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Ich verstehe nicht ganz, warum Sie dieser Regelung zustimmen. Dieser Stabschef hat umfangreiche Befugnisse. Er hat ein Eingriffsrecht in der gesamten Organisationsstruktur. Er wird in Wahrheit dem Generaltruppeninspektor gleichgestellt – als Sektionschef außerhalb der anderen Sektionen.


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