Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 163

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bei Schulgesetzen notwendige Zweidrittelmehrheit – und diese haben Sie ja auch abschaffen wollen, wie Sie so vieles abschaffen wollen, vom Kruzifix in den Klassen bis zu den Noten (Abg. Schaffenrath: Seien Sie nicht so polemisch!)  – hat in der Bildungspolitik eine ganz zentrale Bedeutung, nämlich die, daß man im bildungspolitischen Bereich mit den Dingen nicht so leichtfertig umgeht und sagt: Jetzt machen wir es so, und im nächsten Moment machen wir es wieder anders! Wir wissen ganz genau, das ist ein sehr sensibler Bereich, der jeweils Schritt für Schritt Verbesserungen, Änderungen benötigt. Aber wir haben gesagt: Wir machen Änderungen, um zu verbessern, und nicht Änderungen, um zu reformieren! Das ist ein Grundsatz unserer bildungspolitischen Leitlinie. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nur einige wenige Punkte erwähnen, die wir in diesem Paket verankert haben.

Erstens: Wir haben, da in Zukunft für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Jugend die Kenntnis von Fremdsprachen ganz entscheidend sein wird, schon in den vergangenen Jahren einige diesbezügliche Schritte gesetzt. Mit dieser Novelle setzen wir diese Leitlinie fort und beschließen nun eine Maßnahme, die vorsieht, daß ab dem kommenden Schuljahr eine Fremdsprache – wahrscheinlich in den meisten Fällen Englisch – schon ab der ersten Volksschule unterrichtet werden wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß das eine sehr wichtige Maßnahme ist, denn nur mit wirklich guten Fremdsprachenkenntnissen haben wir die Chance, daß Österreichs Jugend auch im dritten Jahrtausend wettbewerbsfähig ist. Dieses Ziel wollen wir erreichen. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens. Wir haben uns immer dazu bekannt, daß jedes Talent und jede Fähigkeit eines jungen Menschen – auch die Fähigkeiten der Höchsttalentierten – rechtzeitig erkannt und gefördert werden müssen. Deswegen verankern wir in dieser Novelle die Bestimmung, daß es für besonders begabte Schüler die Möglichkeit geben soll, in der Volksschule eine Klasse zu überspringen. Ich glaube, daß wir besonders talentierten jungen Menschen eine zusätzliche Chance zur Entwicklung geben müssen. So wie wir jenen, die einer zusätzlichen Unterstützung bedürfen, Hilfestellung bieten, müssen wir auch den besonders Talentierten die Chance geben, die Bildungslaufbahn in kürzerer Zeit zu durchlaufen. Das ist eine Bildungspolitik, welche den einzelnen Schüler in den Mittelpunkt stellt, welche in jedem Schüler den Menschen sieht und ihn in all seinen Entwicklungsmöglichkeiten fördert. Zu dieser Politik bekennen wir uns eindeutig. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Dr. Antoni. )

Nun eine Antwort an den Kollegen Schweitzer, was die Möglichkeit betrifft, die Hauptschulausbildung und den Hauptschulabschluß bis zum 18. Lebensjahr nachzuholen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, daß viele junge Menschen, die keinen Hauptschulabschluß haben, große Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben. Deshalb sagen wir: Geben wir den jungen Menschen eine zweite Chance! Der junge Mensch verdient es! Deswegen sagen wir auch ein Ja zu der Maßnahme, die es möglich macht, auch noch mit 18 Jahren den Hauptschulabschluß nachzuholen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

Wir haben darüber hinaus mehr Möglichkeiten der Förderung in der Schuleingangsphase geschaffen. Es wird auch die Möglichkeit geben, bei der Leistungsgruppeneinteilung in den Hauptschulen flexibler vorzugehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im gesamten Paket, das wir heute diskutieren und beschließen werden, folgendes zum Ausdruck gebracht: Wir bekennen uns zur Verläßlichkeit unserer Schule! Wir bekennen uns zur Klarheit! Wir glauben, daß die Stabilität in der Bildungspolitik erhalten werden muß und daß wir jeweils die besten Voraussetzungen für die Entwicklungsfähigkeit des jungen Menschen auch in den kommenden Jahrzehnten durch unsere Bildungspolitik sichern sollen!


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