Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 197

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3b. In § 27 entfällt die Wendung "österreichischer Staatsbürgerschaft".

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Ich glaube, es geht nicht an, daß wir in Kärnten eine Schule in dieser Weise diskriminieren. Ich meine, es handelt sich hiebei um die einzige österreichische öffentliche höhere Schule, in der die Staatsbürgerschaft Vorbedingung ist, und das könnten wir beseitigen! Ich glaube, diese Bestimmung geht noch zurück auf die alte Angst im kalten Krieg beziehungsweise während der Kriegszeit, als man glaubte, auf diese Art und Weise Kärnten vor dem Kommunismus retten zu müssen. Der Kommunismus ist nicht gekommen, aber wahrscheinlich hat man ein bißchen vorauseilend auch gehofft, daß keine Schüler aus dem Süden kommen. – Das ist nicht EU-konform und unvernünftig. Denn es wäre gut, wenn auch andere diese Schule besuchten. Wobei ich sagen möchte, daß das eigentlich weniger slowenische Staatsbürger, sondern sehr oft Staatsbürger aus dem EU-Raum betrifft, die Probleme damit haben, daß die österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich ist. Es handelt sich hiebei um Personen, die irgendeine Beziehung zu der Sprache haben und gerne eine slowenisch-deutsche Ausbildung hätten.

Betreffend das Burgenland möchte ich auch auf eine ganz wichtige aktuelle Sache hinweisen. Erlauben Sie mir, daß ich zuerst den Entschließungsantrag verlese und ihn erst dann begründe.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Smolle, Schaffenrath und PartnerInnen betreffend Überführung von Schulversuchen im Bereich des Minderheitenschulwesens im Burgenland in das Regelschulwesen und Sicherung der Lernbetreuung für Schüler der Volksgruppe der Roma

Der Nationalrat wolle beschließen:

Im Zusammenhang mit der Beschlußfassung des Bundesgesetzes, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland geändert wird, in der Fassung des Ausschußberichtes des Unterrichtsausschusses (1296 der Beilagen), wird die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten aufgefordert, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 1998/99

1. die im Burgenland im Rahmen von Schulversuchen zweisprachig geführten Schulen oder Schulklassen beziehungsweise den im Rahmen von Schulversuchen als Wahlpflichtgegenstand oder in anderen Sonderformen geführten Sprachunterricht in Kroatisch oder Ungarisch in das Regelschulwesen überzuführen;

2. die Kosten für die vom "Verein Roma – Roma Beratungsstelle" in Oberwart/Felsöör/Erba/Borta gebotene Lernbetreuung für schulpflichtige Kinder der Volksgruppe der Roma, insbesondere die Personalkosten der Lernbetreuung auf Grundlage des jeweils geltenden Entlohnungsschemas für öffentliche Pflichtschulen in vollem Umfang zu decken.

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Ich glaube, das wären ganz vernünftige Maßnahmen.

Wir wollten seinerzeit ein bißchen Geburtshilfe für das bestehende Gymnasium leisten. Dieses steht nun voll da, hat Schüler, und es ist alles in Ordnung. Das heißt, wir brauchen das jetzt nicht mehr als Schulversuch fortzuführen, sondern könnten zur Regelschulmethode übergehen.

Meine Damen und Herren! Wir haben im Burgenland seit einiger Zeit – und das ist eine sehr erfreuliche Tatsache – Lehrer, die bereit sind, für Roma-Kinder wirklich die Grundschule abzuhalten und sie zu unterrichten, und die weit darüber hinaus eine ganz besonders gute persönliche Beziehung zu den Roma-Kindern aufgebaut haben, sodaß etwa 60 Prozent oder sogar 70 Prozent der in Frage Kommenden bereit sind, diese Schule voll mitzumachen. Insgesamt sind es fast 100 Prozent, aber es gibt eine gewisse Fluktuation. In Anbetracht dessen geht es


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