Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 199

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gogischen Inhalt dieser außerschulischen Lernbetreuung betrifft –, bekommen schlicht und einfach weniger bezahlt, als wenn sie Lehrer an gewöhnlichen Schulen wären.

Frau Bundesministerin! Ich bitte Sie, aus dieser Debatte mitzunehmen, daß von Ihnen Möglichkeiten gefunden werden mögen, das dafür fehlende Geld aufzubringen. Der Verein bekommt einen bestimmten Betrag als Subvention und kann nur diesen Betrag weitergeben. Und das ist eben weniger, als diese Lehrer sozusagen wert wären, wenn sie Lehrer an normalen Schulen wären. Deshalb bitte ich Sie, daß Sie – vielleicht gemeinsam mit dem Herrn Bundeskanzler als dem für Volksgruppenfragen Zuständigen – eine Lösung finden.

Das ist das Anliegen, das Kollege Smolle seriös vorgetragen hat; aufgrund des Plakats ist es ein bißchen untergegangen. Ich bitte auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, dies als ein wirklich ernsthaftes Anliegen zu sehen.

Selbstverständlich unterstützte ich auch das Anliegen im Hinblick auf das erfolgreiche Schulmodell des zweisprachigen Gymnasiums in Oberwart. (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Krammer. ) Frau Ministerin! Sie waren noch nicht Ministerin, als es gelungen ist, gegen heftigen Widerstand auch im Burgenland diese Schule einzurichten. Es hieß damals ständig: Wird es dafür überhaupt Bedarf geben? Wird es Nachfrage danach geben?

Unser Argument war damals: Machen wir es, probieren wir es! Und jetzt ist es das Erfolgsmodell schlechthin. Es ist Spitzenreiter in jedem Schulranking. Wo wird jeder Staatsbesuch, der ins Burgenland kommt, hingeführt? – In dieses europäische Vorzeigemodell! Ich denke, daß dieses Modell in solchem Maße vorbildhaft ist, daß es nicht mehr ein Provisorium bleiben sollte, sondern – um es jetzt untechnisch zu sagen – den Eintritt in das Regelwesen verdient. – Aber ich bin ja nicht hier, um allein die Anliegen von Karel Smolle zu unterstützen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe auch ein Anliegen. Es geht um die 4. Klasse Volksschule in Kärnten. Ich sage es jetzt sehr kurz, komprimiert und prägnant, meine sehr geehrten Damen und Herren: Österreich verletzt an jedem Schultag österreichisches Verfassungsrecht mit dem Zustand, den wir mit dem Minderheiten-Schulgesetz geschaffen haben! Es gibt zweisprachigen Elementarunterricht – dieser ist festgelegt im Artikel 7 des Staatsvertrags von Wien – nur in den ersten drei Schulklassen, aber nicht in der 4. Klasse der Volksschule. (Abg. Wurmitzer: Das ist kein Elementarunterricht, in der 3. und 4. Klasse!)

Das ist ein Denkmuster oder Denkmodell, das sich aus der Monarchie ableitet. Für diejenigen, die kundig sind: Das ist das Modell der utraquistischen Schule. (Abg. Wurmitzer: Sie kennen sich nicht aus!) Da hat man in Kärnten so unterrichtet: In der 1. Klasse slowenisch, in der 2. und 3. Klasse gleichzeitig deutsch und slowenisch – da haben die Kinder deutsch gelernt – und in der 4. Klasse nur noch deutsch. (Abg. Wurmitzer: Das stimmt ja nicht!) Denn es ging darum, sozusagen zu demonstrieren, was die Staatssprache ist, was mehr wert ist und was gewünscht ist. (Abg. Wurmitzer: Das ist nicht die Wahrheit!)

Meine Damen und Herren! Restelemente dieses Systems sind Gegenstand des gegenwärtigen Rechtes, des Minderheiten-Schulgesetzes von Kärnten. (Abg. Wurmitzer: Reden Sie die Wahrheit!) Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Abänderungsantrag, den ich hiermit verlese.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird (1282 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:


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