Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 206

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schungseinrichtungen davon betroffen sind, und zwar auf den Gebieten der Kunstgeschichte, der Architektur, der Naturwissenschaften und der technischen Entwicklung, aber auch die dazugehörigen Hilfswissenschaften wie Restaurierung und neue Konservierungstechniken. Da hat Österreich einen guten Ruf zu verteidigen. Wegen dieser speziellen Aufgaben hat sich die Bundesregierung – heute wird es hoffentlich auch das Parlament tun – für eine öffentlich-rechtliche Anstalt entschieden.

Die Teilrechtsfähigkeit, die 1988 eingeführt wurde, hat es einzelnen Bereichen ermöglicht, wettbewerbsfähig zu werden. Sie hat den Museen die Möglichkeit gegeben, aus den Bezirken der verstaubten Kulturtempel und teilweise der Publikumsfeindlichkeit auszubrechen – ich erinnere mich noch sehr genau daran – und zu neuen, modernen Ausstellungs- und Kommunikationszentren zu werden. Der neue Weg, der von 1988 an mit der Teilrechtsfähigkeit gegangen wurde, hat sich in großen Teilen bewährt. Jetzt folgt der nächste Schritt.

Was hat die Teilrechtsfähigkeit gebracht? – Bessere Besucherzahlen, bessere Ausstellungen im Sinne größerer Attraktivität der Ausstellungen, der Neuaufstellungen und der Neuhängungen, wichtige Publikationen dieser Museen, Neuankäufe – auch mit Mitteln aus der Teilrechtsfähigkeit, das sei hier bemerkt.

Die Vollrechtsfähigkeit ist also eine logische Fortsetzung und sicher nicht – darin möchte ich Krüger recht geben – der letzte Schritt auf der Reise der Bundesmuseen. Das heißt erstens: Die Republik bekennt sich zu ihren Museen und zu der Verantwortung, die sie für die Museen trägt. Zweitens bedeutet es die Ausweitung der positiven Möglichkeit der Teilrechtsfähigkeit auf alle Bereiche der Museen, wie ich bereits gesagt habe. Drittens kommt es zur Loslösung der finanziellen Gebarung aus der Kameralistik mit einem wirksamen Controlling-Instrument. Viertens steht dies für eine weit größere Autonomie der Direktoren der Häuser und für mehr Flexibilität.

Finanziell ist das Ganze abgesichert. Das steht schon im Gesetz, und noch dazu gibt es eine Escape-Klausel.

Dazu möchte ich nur sagen: Die Ingredienzien für besseres Wirtschaften und für mehr Markt in diesem Bereich sind vorhanden, mit diesem Gesetz ist dafür der Grundstein gelegt worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Direktorinnen und die Direktoren müssen sie nur noch nützen und eine neue Qualität bei der Führung dieser Häuser beweisen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

22.30

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bundesmuseen-Gesetz verspielt die Bundesregierung leider die Chance auf eine wirksame und dauerhafte Reform. Denn das, was Sie heute mehrheitlich beschließen werden, ist mangelhaft und entspricht leider nicht den Anforderungen einer modernen, gesamthaften Museumspolitik. Vielmehr ist das das Ergebnis eines mäßigen Koalitionskompromisses!

Meine Damen und Herren! Die Mängel sind offensichtlich und auch schon angeführt worden, zuletzt im Kulturausschuß. Die angekündigten Zielsetzungen, nämlich mehr Eigenverantwortung der Museen, mehr Handlungsspielraum und eine Verwaltungsvereinfachung, werden mit diesem Gesetz nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Nach Durchsicht der einschlägigen Gesetzesstellen ist klar, daß der Einfluß des Bundes – wie Herr Kollege Krüger schon gesagt hat – nicht vermindert, sondern verstärkt wird. Denn in allen wesentlichen Punkten bedarf es in Zukunft der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.

Meine Damen und Herren! Nicht erkennbar ist auch das Einsparungspotential dieser vorgeblichen Strukturreform. Die Verwaltungsapparate, sowohl in den Museen als auch im Ministerium, werden zumindest im Verhältnis 1: 1 erhalten bleiben. Die Frau Bundesministerin hat das, was


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