Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 35

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12. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 654/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1375 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 655/A der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird (1376 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 539/A (E) der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Schaffung eines Berufsschutzes für dauernd erwerbsunfähige Bauern und Gewerbetreibende (1377 der Beilagen)

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1235 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (23. Novelle zum GSVG) (1378 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1238 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger geändert wird (11. Novelle zum FSVG) (1379 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu den Punkten 2 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Daher gehen wir gleich in die Beratungen ein.

Zu Wort gemeldet hat sich als erster Herr Abgeordneter Mag. Herbert Haupt. Er hat eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 7 Minuten. – Bitte.

17.14

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die 55. ASVG-Novelle, die heute zur Beschlußfassung ansteht, hätte eigentlich, wenn man es genau nimmt, mit dem gleichen Substrat, mit dem gleichen Inhalt und auch mit den gleichen Veränderungen schon vor 14 Tagen beschlossen und verabschiedet werden können – wenn es nicht die unglückselige Junktimierung der Bereiche Zahnärzte und Hausapotheken gegeben hätte.

Ich verstehe schon, sehr geehrte Damen und Herren von den Regierungsparteien, warum Sie die 55. ASVG-Novelle in ihren anderen Substanzen eher verschweigen wollen: Ein Großteil dieser 55. ASVG-Novelle ist nämlich nichts anderes als legistische Besserstellungen, die bei der letzten und vorletzten Beschlußfassung, der 53. und 54. ASVG-Novelle, "verbockt" worden sind. Die damalige Kritik der Oppositionsparteien, aber auch die Kritik aus den Begutachtungsverfahren wurden wieder einmal auf dem Altar der großkoalitionären Überzeugung, die Wahrheit alleine gepachtet zu haben, geopfert.


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