Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 36

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Tatsache ist, daß wir nunmehr all diesen Korrekturen nachkommen müssen, und das halte ich für gut, Herr Kollege Feurstein, denn Einsicht ist der erste Weg zur Besserung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch richtig, was manche Tageszeitungen geschrieben haben: Was haben eigentlich die Lehrlinge, die Bauern, die Witwen, die Waisen, die Jungunternehmer mit den Zahnärzten und mit dem festsitzenden Zahnersatz zu tun, was haben sie mit einem Gesetz betreffend Hausapotheken, das heute im Gesundheitsausschuß verabschiedet worden ist, zu tun?

In der Praxis haben sie gar nichts damit zu tun. Die gesetzlichen Änderungen, die vorliegen, sind die gleichen, wie sie auf Regierungsebene schon lange vereinbart worden sind. Es ist auch klar und deutlich zutage getreten, daß die Debatte eigentlich von zwei Dingen blockiert worden ist: einerseits von der Junktimierung und zum zweiten vom Abänderungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion. Beides ist von der Substanz her in der Regierung nicht in dieser Form beschlossen worden, und daher haben sich die Verhandlungen entsprechend verzögert.

Ich glaube, man hat mit der gesamten Debatte dem Parlament, aber auch der Bevölkerung ein eher jämmerliches Spiel geboten. Es war nicht lustig, immer wieder nach Wien zu fahren, um dann nach 5 oder 10 Minuten zu vernehmen, daß es keine Änderungen gibt und wir wieder nach Hause gehen können, und dann in den Zeitungen zu lesen, daß sich der Sozialausschuß an etwas die Zähne ausbeißt, was im Sozialausschuß von der Substanz her eigentlich erst in der letzten Sitzung verhandelt worden ist.

Sie werden mir recht geben, Frau Vorsitzende Reitsamer: Betreffend die Substanz sind wir leider im Ausschuß nicht gefragt worden. Die Wünsche, Auskunftspersonen beizuziehen, etwa die des Kollegen Kier in einem Unterausschuß oder auch die von uns in einem Vollausschuß, wurden negiert. Viele der Positionen haben wir mit allen anderen Fraktionen in Privatgesprächen akquiriert. Die Zeitungen haben geschrieben, wir hätten in der Substanz verhandelt. Das ist schlicht und einfach unwahr. Wir wurden immer nur davon informiert, daß in der Substanz nichts weitergeht, und damit war die Sitzung beendet.

Ich möchte daher heute aus freiheitlicher Sicht zwei Anträge einbringen, und zwar zunächst einen Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek, Haller, Gaugg zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (55. Novelle zum ASVG) (1234 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1365 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Nach Ziffer 50 wird folgende Ziffer 50a eingefügt:

"50a. Nach § 86 wird folgender § 86a eingefügt:

,86a. Fällt die Hinterbliebenenpension gemäß § 86 Abs. 3 Z 1 dritter Satz erst mit dem Tag der Antragstellung an, so gebührt sie auch rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches, höchstens jedoch für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der Antragstellung.‘"

2. Nach Ziffer 64 wird folgende Ziffer 64a eingefügt:

"§ 64a. § 153 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:

,Für Leistungen des festsitzenden Zahnersatzes hat der Versicherungsträger dem Versicherten einen Zuschuß in der Höhe der Hälfte der gemäß § 343c Abs. 1 Z 2 festgesetzten Richttarife zu gewähren.‘"


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