Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 51

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Es gibt ungefähr 10 000 Zahnarzthelferinnen, die durch diese Diskussion sehr verunsichert worden sind. Diese Helferinnen sind durchwegs Frauen, sehr viele von ihnen sind Wiedereinsteigerinnen, sehr viele Teilzeitbeschäftigte. Es war keine gute Idee, sie vor der Sommerpause noch zu verunsichern.

Damit komme ich zum Kern dieser Debatte, nämlich zu den ominösen Zahnkronen – auch weil ich eine derjenigen bin, die dem Beruf nachgeht, Zahnkronen einzusetzen.

Die Zahnkrone zu einem Preis von 6 200 S ist nicht alleine das, was man unter diesem "Hütchen" aus Kunststoff, Keramik oder Metall versteht. Die Zahnkrone bedarf einer Vor- und einer Nachbehandlung, die, je nachdem, wie anspruchsvoll sie ist, selbstverständlich nach unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen verlangt.

Deshalb erlaube ich mir jetzt, zu den Ambulatorien zu kommen. Die Ambulatorien sollen alle Leistungen erbringen, die sie wollen, aber unter denselben Voraussetzungen, wie sie die Zahnärzte vorfinden. Sie sollten privatisiert werden und dann mit allen Risken und allen Möglichkeiten eines Unternehmens, genauso wie alle Zahnärzte, arbeiten. Dann könnte man die Leistungen vergleichen. Aber es geht nicht an, sozusagen aus einem geschützten Bereich heraus Dinge abzudecken, die wir als Heilbehandlung verstehen, die aber von den Sozialversicherungen offenbar nicht als Heilbehandlung verstanden werden, denn sonst würden sie sie ja bezuschussen.

Deshalb erlaube ich mir, einen Abänderungsantrag einzubringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Martina Gredler, Klara Motter und PartnerInnen betreffend die Regierungsvorlage (1234 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (55. Novelle zum ASVG) (in der Fassung des Ausschußberichts 1365 der Beilagen)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage wird wie folgt geändert:

1. Die bisherige Z 130 entfällt samt Überschrift und lautet nunmehr wie folgt:

130. Nach § 339 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Ambulatorien, welche Leistungen erbringen, die vom Aufgaben- und Leistungskatalog gemäß den §§ 116 und 117 nicht erfaßt sind, dürfen nicht in der Trägerschaft der gesetzlichen Krankenversicherung betrieben werden."

2. Es entfällt die Z 131. Die nachfolgenden Ziffern erhalten die Bezeichnung 131 bis 201.

3. In Z 191 (192 alt) werden im § 575 Abs. 1 Z 1 die Ausdrücke "343c samt Überschrift, 349 Abs. 1" gestrichen und an ihre Stelle tritt der Ausdruck "§ 339 Abs. 3."

*****

Wir bringen diesen Antrag, wie ich vorhin schon erwähnt habe, deshalb ein, weil wir derselben Meinung sind wie die Freiheitliche Partei, daß die Ambulatorien aus der Trägerschaft der gesetzlichen Krankenversicherung eigentlich herausgenommen werden sollten, und wir werden, obwohl ich in manchen Punkten nicht derselben Meinung bin wie die Freiheitliche Partei, auch dem Vorschlag nähertreten, den sie eingebracht hat.

Ich möchte zu den Zahnkronen grundsätzlich folgendes sagen: Erstens ist der herausnehmbare Zahnersatz nicht zu verteufeln. Es gibt auch hier im Haus genügend Personen, die offensichtlich


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