Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 90

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Wir wollen die Bestimmungen zur Neutralitätsgefährdung nicht noch weiter aufweichen, als das im Golfkrieg ohnehin schon geschehen ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schieder: Das halte ich für gescheit!)

Ein Wort auch zum Sexualstrafrecht: Frau Abgeordnete Dr. Povysil! Persönlich nehme ich Ihnen ja Ihre Motivation ab, aber was daraus geworden ist, ist teilweise halbherzig und nicht mehr ernst zu nehmen. Wir haben – ich glaube, es war die 50. oder 51. ASVG-Novelle – in diesem Hause die Psychotherapie auf Krankenschein beschlossen. Das ist noch kein vollwertiger Ersatz für eine echte Hilfe für Verbrechensopfer, aber das wäre eine Möglichkeit, zumindest einmal diesen Opfern von Verbrechen beizustehen.

Woran ist die Psychotherapie auf Krankenschein gescheitert? – Daran, daß die Ärzteschaft nicht bereit war, Krankenkassenverträge zu angemessenen ökonomischen Konditionen abzuschließen. (Abg. Dr. Leiner: Das sind ja Psychologen und keine Ärzte!)

Frau Dr. Povysil! Wenn es Ihnen mit dem Opferschutz ernst ist – Herr Dr. Leiner! –, dann machen Sie sich in der Ärztekammer dafür stark, daß man zumindest den Verbrechensopfern diese Hilfe tatsächlich zuteil werden läßt. Das wäre glaubwürdig! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie verwechseln Ärzte mit Psychologen!)

Noch eines, und das wäre ein erster Schritt: Wenn es mit der Hilfe ernst gemeint ist, dann sollte meiner Ansicht nach insbesondere die Ärzteschaft hier im Parlament mit gutem Beispiel vorangehen.

Ein weiteres: Ich habe die Dringlichen Anträge der Freiheitlichen vom 7. Juli – damals war das der Antrag Povysil – und von heute – jenen Antrag, der jetzt nicht zum Tragen kommt, sondern als normaler Antrag eingebracht wird – miteinander verglichen. Ganz merkwürdig sind dabei die Differenzen – abgesehen von dem, was heute ohnehin beschlossen wird –: Der Antrag Povysil vom 7. Juli hat eine Passage enthalten, die heute im Antrag Schweitzer nicht mehr enthalten ist, nämlich die Passage, daß Personen, Organisationen und Medien, die Pornographie und pornographische Darstellungen aller Art herstellen, zeigen, anpreisen, verherrlichen, zugänglich machen oder unterstützen, von jeder Förderung aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen sind. – Pornographie, nicht Kindesmißbrauch – Ihr eigener Antrag!

Wir haben Sie darauf aufmerksam gemacht. Das hätte auf die Freiheitliche Partei Niederösterreich absolut zugetroffen. (Abg. Mag. Stadler: Ach so?) Sehr merkwürdig: Diese Passage fehlt jetzt. So "glaubwürdig" sind Sie in ihren Anträgen! (Abg. Dr. Graf: Da geht es um öffentliche Gelder ...!)

Ein Allerletztes in Richtung des Abgeordneten Kukacka: Sie sind da in einem sehr unseligen Bündnis, das wird Ihnen auch Ihr Klubobmann Khol aus der Präsidiale berichten können. Herr Abgeordneter Kukacka! Mißbrauch muß immer strafbar sein. Handlungen gegen den Willen einer Person sind immer strafbar. Es ist die Frage, wo das Schutzalter liegt. Wenn Sie hier für eine verquere Sexualmoral eintreten, in der offenbar junge Frauen, die Kontakte sexueller Art mit wesentlich älteren heterosexuellen Männern haben, weniger schutzwürdig sind, dann muß ich sagen: Die ÖVP vertritt offenbar die Sexualmoral älterer männlicher heterosexueller Lustmolche. – Dazu sage ich: Nein, danke! (Beifall bei den Grünen.)

20.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Diese Debatte ist daher geschlossen.

Es liegt auch kein Schlußwort des Herrn Berichterstatters vor.

Wir treten damit in das Abstimmungsverfahren ein, welches ein bißchen länger dauern wird. Ich bitte daher die Damen und Herren, jeweils ihren Platz einzunehmen.


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