Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 95

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Letzter Punkt, und dieser ist mir ein besonderes Anliegen: Daß Sie Frau Abgeordnete Schmidt nicht leiden können, mag Ihnen unbenommen sein (Abg. Mag. Stadler: Das verbindet Sie mit ihr!), aber daß Sie, Herr Abgeordneter Stadler, die Schneid besitzen, hier herauszugehen und mehrmals die Unwahrheit zu sagen – mehrmals die Unwahrheit zu sagen! –, obwohl Sie wissen, daß Frau Abgeordnete Schmidt nicht für das alte System votiert hat – niemals! –, sondern immer ins neue wollte, das ist ein starkes Stück. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Nicht einmal widerrufen, da ist überhaupt nichts gesagt worden, weil nämlich die Regelung so war, daß man dann, wenn man nichts gesagt hat, automatisch ins neue System gekommen ist. Man mußte ja selbst aktiv werden – und das ist ja das Besondere in Ihrem Fall –: Sie haben hingehen müssen, haben sich das Formular holen müssen, es ausfüllen müssen, es unterschreiben und wieder abgeben müssen. All das haben Sie getan, nur zu einem Zweck: daß Sie Ihre alte Pension bekommen. Und damit schauen Sie so alt aus wie nur irgend etwas.

Das heute vorzuführen, war eigentlich der Sinn dieser Sondersitzung, die Sie selbst veranstaltet haben. Sie haben sich nicht nur ins Knie geschossen, Sie haben sich durch beide von der Seite durchgeschossen. – Da kann man nur sagen: Leilei! (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ, der ÖVP und den Grünen.)

18.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Graf. Sie haben noch eine Redezeit von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.53

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe namens meiner Fraktion folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Haider, Scheibner, Dr. Graf, Gaugg und Kollegen betreffend Politikerpensionen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der gemäß den vorstehenden Ausführungen vorsieht, daß

politische Funktionäre im Sinne des Bezügegesetzes ihre Pensionsansprüche nach diesem Bundesgesetz im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung auf Grund einer strafbaren Handlung, die Gegenstand einer öffentlichen Anklage ist, verlieren. Die Neuregelung soll mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft treten. Der Verlust des Pensionsanspruches soll frühestens ab dem Inkrafttreten erfolgen, jedoch auch auf Grund von rechtskräftigen Verurteilungen, die vor dem Inkrafttreten erfolgt sind. Dies soll durch eine Verfassungsbestimmung im Bezügegesetz klargestellt werden.

*****

Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Graf hat einen Entschließungsantrag verlesen, der ausreichend unterstützt ist, überreicht wurde und im Sinne des § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung verteilt wurde. Er steht daher mit in Verhandlung.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Wortlaut:


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