Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 158. Sitzung / Seite 109

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werden wieder hier herauskommen und dieses System verteidigen. Und das finde ich besonders beschämend und traurig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen: Solange Sie und Ihre ÖGB-Funktionäre sich von diesem Bonzentum nicht verabschieden, werden Sie die Arbeitnehmerinteressen weiter vergessen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt jetzt Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

19.44

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gegenstand der Anfrage 5436/J waren die Arbeitsleihverträge und die Leiharbeit im öffentlichen Dienst. Es ist kein Gegenstand der jetzigen Debatte, Dienstregelungen eines Vereines oder anderer Organisationen zu besprechen. Ich werde mich daher danach richten, wie Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den Freiheitlichen, die Anfragebesprechung beabsichtigt hatten – andernfalls hätten Sie ja nicht gewünscht, daß sie auf die Tagesordnung gesetzt wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren von den Freiheitlichen! Ich kann verstehen, daß Sie die Arbeit in einem Ministerbüro aus eigener Erfahrung nicht beurteilen können (Heiterkeit bei der SPÖ) und daher vielleicht nicht im Detail wissen, welche Art der Arbeiten, welche Intensität der Arbeiten, aber auch welche Notwendigkeiten der Zusammenarbeit in einem Ministerbüro gegeben sind. Sie können daher nicht wissen, daß es seit vielen Jahren in allen Ministerbüros eine bewährte Übung ist, Verträge, Arbeitsüberlassungsverträge für eine begrenzte Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abzuschließen.

Ich glaube, ja ich bin sogar davon überzeugt, daß diese Form von Arbeitsüberlassungsverträgen auch im Sinne des öffentlichen Bereiches ist und daß das eine kostengünstigere und eine bessere Variante ist, als alle Mitarbeiter, die in einem Ministerbüro sind, in den Beamtenstand des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es ist auch die Zeit, die jemand in einem Ministerbüro verbringt, von vornherein begrenzt, und das hängt sehr stark mit der Intensität und Komplexität der Arbeiten zusammen, die in einem Ministerbüro anfallen. Das hängt also gar nicht so sehr mit der Amtszeit des jeweiligen Ministers zusammen. Gerade das Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsministerium verfügt im Ministerbüro über bereits langjährig tätige Kolleginnen und Kollegen, und ich persönlich bin sehr froh, sagen zu können, daß ich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerbüro vorgefunden habe, die schon sehr eng mit meinem Vorgänger, Herrn Kollegen Hums, zusammengearbeitet haben.

Es ist auch nicht eine Frage eines reinen Vertrauensverhältnisses, sondern es ist auch die Frage, wie sich die Mitarbeiter in einem Ministerbüro bewährt haben, und es ist entscheidend, ob auch zwischen einem neuen Minister, einer neuen Ministerin und diesen Kolleginnen und Kollegen eine so gute Arbeitsbeziehung und ein solches Vertrauensverhältnis entstehen, daß eine optimale Arbeit ermöglicht wird – etwas, was aus Ihrer Erfahrung offenbar nicht zu bewerten ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, angesichts dieser Anforderungen an ein Ministerbüro käme es der öffentlichen Hand teuer, wenn alle Personen, auch wenn sie nur wenige Jahre in einer bestimmten Funktion bleiben, in das dauerhafte Dienstrecht übernommen werden müßten und übernommen werden würden. Es ist also die kostengünstigste Variante, die mit diesen Arbeitsleihverträgen gewählt wurde, und ich verstehe nicht, daß gerade von den Freiheitlichen diese Variante in Frage gestellt wird, wo sie doch immer darauf drängen, die kostengünstigsten und budgetschonendsten Varianten zu wählen.

Darüber hinaus darf ich noch einmal – in Ergänzung zur Anfragebeantwortung – erwähnen, daß in unserem Ressort im Jahr 1998 zehn Überlassungsverträge bestanden haben. Vier Personen


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