Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 104

unternommen wurde, warum er überhaupt in Untersuchungshaft genommen wurde. Er versteht all das überhaupt nicht.

Ich frage Sie: Was haben die Sachverständigen dort gemacht?

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter! Ich bitte Sie um den Schlußsatz beziehungsweise darum, den Schlußsatz zu Ende zu bringen!

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend): Die zuständigen Sachverständigen sind der Reihe nach umgefallen, und sämtliche Zeugen haben sich der Aussage entschlagen. In Palermo würde ich mir dazu mein eindeutiges Urteil bilden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Hören Sie auf, ich kenne den Fall! Er hat völlig recht, das ist Ihre Justiz!)

15.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter Wabl! Ich habe auch hinsichtlich Ihrer Rede gehofft, Sie würden am Schluß, nach den weit ausholenden Beispielen, zum Thema zurückkommen. Aber dies war auch in Ihren Ausführungen nicht der Fall.

Von der Anfragebeantwortung waren wir insgesamt sehr weit entfernt. Wir sollten diese Debatte nicht als Muster für weitere Debatten über Anfragebeantwortungen nehmen.

Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Mag. Stadler: Die ÖVP sollte ihre Dringlichen einbringen, wenn sie sie schon ankündigt!)

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zur Durchführung einer weiteren Kurzdebatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Kier, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 901/A der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend Änderung des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus eine Frist zu setzen, und zwar bis zum 23. März 1999.

Redezeitbeschränkungen gemäß § 57a Abs. 1 wie zuvor erwähnt.

Zur Begründung erhält Herr Abgeordneter Dr. Kier das Wort. Maximale Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.42

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fristsetzung, die wir heute hier beantragen, bezieht sich auf einen Antrag, dessen Inhalt eine kleine, aber wichtige Verbesserung im Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus bringen würde. Wir würden damit etwas, was wir seinerzeit mit diesem Gesetz beschlossen haben, ins Gesetz geschrieben haben, reparieren.

Wir haben in diesem Gesetz nämlich eine Frist von zehn Jahren vorgesehen. Annähernd zehn Jahre lang muß jemand in Österreich gelebt haben, damit dieses Gesetz, wenn er im Jahr 1938 oder danach Opfer der Verfolgung durch die Nationalsozialisten wurde, auf ihn angewendet werden kann. Diese Frist von zehn Jahren bezieht sich auf Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, und wurde gewählt, weil das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht auch die Zehnjahresfrist kennt, die man braucht, um eingebürgert zu werden. Diese Frist ist im geltenden österreichischen Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Nach zehn Jahren ist eine Einbürgerung bereits relativ einfach möglich; ein Rechtsanspruch entsteht nach 30 Jahren. Und deswegen haben wir auch in dieses Gesetz über den Nationalfonds diese Zehnjahresfrist geschrieben, sogar noch mit der Möglichkeit, daß sie nicht unbedingt voll erfüllt sein muß, sondern daß es in etwa zehn Jahre sein müssen.

Nun hat sich aber herausgestellt, daß diese Frist dem Problem zum Teil nicht wirklich adäquat ist, weil man seinerzeit übersehen hat, daß im Jänner 1933 die Nationalsozialisten im damaligen


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