Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 113

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

16.20

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Firlinger! Zu Ihren Ausführungen und zu dem Vorwurf an Minister Farnleitner, er wäre nicht tätig geworden, kann man nur sagen: Sie haben im Ausschuß nicht aufgepaßt.

Der Herr Bundesminister hat im Bautenausschuß zu Ihrem Antrag folgendes mitgeteilt: Nach den Vorfällen des letzten Jahres wurde von mir – also von Bundesminister Farnleitner – angeregt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, an der der Rechnungshof, das Justiz- und das Wirtschaftsministerium teilnehmen. Mittlerweile wurde ein Rohbericht erstellt, der ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verhinderung von Preisabsprachen enthält und in Kürze vorliegen wird. – Der Minister hat auch mitgeteilt, er könnte sich die Einrichtung eines Vergabekatasters sowie eine Fixierung des Baubudgets auf vier Jahre vorstellen, um eine längerfristige Planung zu ermöglichen. Daher geht der Vorwurf der Nichttätigkeit völlig ins Leere. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenstand dieser BIG-Gesetzesnovelle ist im wesentlichen die Veräußerung von weiteren 1 200 Liegenschaften an die Bundesimmobiliengesellschaft. Damit kann der erfolgreiche Weg der Veräußerung von Bundeswohnliegenschaften weitergegangen werden. Bisher wurden aufgrund des BIG-Gesetzes, das wir 1994 beschlossen haben, zirka 3 300 Wohnungen an die Bundesimmobiliengesellschaft übertragen. Um die Kontinuität dieser erfolgreichen Veräußerungen sicherzustellen, ist es erforderlich, weitere 1 200 Bestandseinheiten zum Verkauf zu übertragen. Ebenso soll eine möglichst einheitliche Betreuung der Universitätsliegenschaften in Wien gewährleistet werden.

Was sind die Hauptkriterien für die Tauglichkeit zur Übertragung dieser Objekte? – In erster Linie sind dies einmal Veräußerbarkeit ohne vorherige Vornahmen von grundbücherlichen Teilungen beziehungsweise Einräumung von Rechten, möglichst geringer Dienst- und Naturalwohnungsanteil beziehungsweise eine zweckmäßige Bewirtschaftung von Naturalwohnungen. Auch beschäftigungsrelevante Aspekte sind enthalten, und zwar in bezug auf die Bundesgebäudeverwaltungsstruktur.

Mit dem Bundesimmobiliengesetz 1994 hatten wir die Intention, eine höhere wirtschaftliche Effizienz sowie die Vermeidung von Schwerfälligkeiten des Bundeshaushaltsrechtes und der Bundespersonalregelungen zu erreichen. Der ökonomische Erfolg der BIG ist evident und wurde vom Rechnungshof anläßlich zweier Schwerpunktüberprüfungen bestätigt. Darin wurden die Tätigkeiten der BIG positiv beurteilt. Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Angleichung der Immobilienverwaltung an die Gegebenheiten der Privatwirtschaft impliziert aber auch, daß die BIG weitestgehend dieselben Voraussetzungen wie privatwirtschaftlich agierende Firmen hat.

Meine Damen und Herren! Ein paar Worte zum Palais Epstein: Die Unterbringung von Teilen des Parlaments im Palais Epstein begrüße ich sehr. Auf diese Weise kann die akute Raumnot, die hier in diesem Hause herrscht, an der wir Parlamentarier, vor allem aber die Mitarbeiter des Hauses leiden, gelindert werden. Dies wird auch wesentlich zur Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen beitragen.

Abschließend halte ich fest: Kosten fallen durch diese Novelle für den Bund keine an, vielmehr wird der Bund dadurch entlastet und hat Einnahmen in der Höhe der tatsächlich erzielbaren Verkaufserlöse. Meine Fraktion wird daher dieser 5. BIG-Gesetz-Novelle gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Doris Bures. – Bitte.


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