Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 147

Der Entschließungsantrag 931/A (E) der Abgeordneten Mag. Posch und Amon betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der genitalen Verstümmelung von Frauen möge um folgenden Punkt 5 ergänzt werden:

Entschließungsantrag:

5. "Im Rahmen der gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik der EU für die Ausarbeitung von Richtlinien einzutreten, die sich mit der spezifischen Situation von weiblichen Flüchtlingen beschäftigen und in diesem Zusammenhang auch das Problem der Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane umfassen."

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Jäger verlesen hat, ist überreicht worden und ausreichend unterstützt. Er steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. Gewünschte Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.45

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur einen ganz kurzen Satz zu den Ausführungen des Kollegen Bauer sagen. Herr Kollege Bauer! Lieber Holger! Das müßte dir schon auch klar sein: Menschenrechte sind universelle Rechte und sind von allen Kulturen zu respektieren. Die Verstümmelung von Frauen im Genitalbereich ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, und es kann daher keine Begründung oder keine Akzeptanz dieser Menschenrechtsverletzungen geben. Wir haben alles daranzusetzen, daß diese Kulturen sich weiterentwickeln und daß sie akzeptieren, daß diese alten Traditionen endlich der Vergangenheit angehören! (Beifall beim Liberalen Forum, bei Abgeordneten der SPÖ und bei den Grünen.)

Ich möchte aber zurückkommen auf den Antrag, den wir Liberalen im Zuge der Debatte über die österreichische Entwicklungszusammenarbeit eingebracht haben, nämlich betreffend Militär- und Rüstungsausgaben in den Entwicklungsländern als Kriterien für die Entwicklungszusammenarbeit. Ich meine, daß es richtig war, daß wir diesen Antrag eingebracht haben, weil wir dadurch eine Diskussion begonnen haben, in welcher Art und Weise die bestehenden Grundprinzipien der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ergänzt und erweitert werden sollen.

Die bisherigen Grundprinzipien – und Herr Kollege Gusenbauer hat ja die Thematik schon entsprechend erläutert – sind nun einmal, daß wir von den Ländern der Dritten Welt, die wir ja unterstützen und denen wir helfen wollen in einer nachhaltigen Entwicklung und in der Bekämpfung der Armut, verlangen, daß es dort good governance gibt, daß dort die Demokratie entwickelt, die Demokratie gefördert wird, daß dort die Marktwirtschaft entwickelt wird und die Menschenrechte anerkannt und akzeptiert werden – Herr Kollege Bauer, da sind wir wieder bei diesem Thema –, und daß man gerade durch Förderung und Akzeptanz des Umweltschutzes zu einer nachhaltigen Entwicklung kommt.

Da es eine Tatsache ist, daß die Rüstungsausgaben in den Ländern der Dritten Welt den Großteil ihres erwirtschafteten Bruttonationalproduktes ausmachen und so Mittel für die nachhaltige Entwicklung im sozialen Bereich verlorengehen, meine ich, daß diese Ausgaben bei der Überlegung, inwieweit Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit freigemacht werden, mitberücksichtigt werden sollen.

Mir ist klar, daß sich da ein Spannungsfeld auftut: Auf der einen Seite investieren die Industriestaaten viel Geld in die Entwicklungszusammenarbeit, und auf der anderen Seite geben die


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite