Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 149

dern die Beschneidung der Frauen verboten wird. Erst dann wird dort etwas passieren, denn der Druck wird dazu führen, daß eine entsprechende Diskussion entsteht, aber nicht Ihr halbherziges Vorgehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte aber auch noch zu Ihrem Antrag Stellung nehmen, der einen Asylgrund für jene Frauen statuieren soll, die Gefahr laufen, beschnitten zu werden. Sie widersprechen sich meiner Meinung nach selbst. Einerseits sagen Sie, in manchen Gebieten sind 100 Prozent der Frauen beschnitten, was heißt, daß die Eltern damit einverstanden sind, daß die Frauen beschnitten werden. Andererseits sagen Sie, Vier- bis Zwölfjährige werden beschnitten, und Sie sagen auch, man soll eben den Fluchtgrund statuieren, damit diejenigen, die nicht einverstanden sind, sich dem entziehen und auswandern können.

Ich meine, gerade diejenigen, die mit der Beschneidung nicht einverstanden sind, könnten zuerst einmal durch ein Beispiel darauf hinwirken, daß nicht beschnitten wird, und zweitens in der Gesellschaft selber aufklären, wie unnotwendig, wie überholt und so weiter die Beschneidung ist. Ich glaube, das würde zur Bewußtseinsbildung beitragen, aber nicht der Umstand, daß man einen Asylgrund statuiert. Da sieht man wieder Ihre vordergründige und oberflächliche Tendenz, die Genfer Konvention zu erweitern. Das trägt überhaupt nicht zur Problemlösung bei, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

Es ist höchste Zeit, Initiativen zu setzen, aber nicht in dem Sinne, wie Sie sie uns heute präsentieren, sondern so, wie wir es in unserem Antrag festgehalten haben, und ich würde Sie bitten, daß Sie unserem Antrag zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

18.54

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich, daß wir dieser Initiative grundsätzlich unsere Zustimmung geben, und es ist gut und wichtig, daß auch von Europa und selbstverständlich auch von Österreich aus eine Initiative zur Eindämmung dieses schrecklichen Brauches ausgeht. Es ist aber die Frage: Schöpft man dann gleich alle Mittel aus, die man hat, um diese Dinge einzudämmen?

Selbst im Antrag von Mag. Posch heißt es in der Begründung, daß diese Probleme durch die Immigration in immer stärkerem Ausmaß auch nach Europa getragen werden. Daher stellt sich schon die Frage, warum man sich, wenn man das zur Kenntnis nimmt – bedauerlicherweise zur Kenntnis nehmen muß –, dann damit begnügt, bei Initiativen ganz allgemein an die EU zu appellieren, irgendwelche Dinge zu tun, auf die betreffenden Länder einwirken zu wollen, damit dort etwas gegen diese Bräuche getan wird.

Warum beginnt man nicht, neben diesen wichtigen Initiativen, im eigenen Land und schafft auch hier das Bewußtsein, daß solche Verbrechen eben Verbrechen sind, und zwar schwere Verbrechen?! Im Strafgesetzbuch ist nachzulesen: Eine absichtliche schwere Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet. Und das ist eine absichtliche schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen.

Warum also nicht ein klarer Fingerzeig auch an alle österreichischen Institutionen, daß überall dort, wo in Österreich ein derartiger Fall eintritt, wo er bekannt wird, wo er vor allem der Behörde bekannt wird, mit der ganzen Kraft und allen Möglichkeiten des Gesetzes gegen diese Taten vorgegangen wird? Wir haben bis jetzt von keinem Fall gehört, bei dem derartige Vorfälle zur Anzeige gebracht worden sind, obwohl doch, wie ich meine, bei Untersuchungen durch Ärzte, vor allem durch Schulärzte, oder auch durch Berichte, durch Erzählungen solche Dinge bekannt werden müßten.


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