Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 159. Sitzung / 187

21.27

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die vorliegende Novelle des Jugendwohlfahrtsgesetzes trägt einem dringenden Reformbedürfnis Rechnung.

Meine Kolleginnen Mertel und Tegischer haben in ihren Ausführungen bereits ausführlich auf die Inhalte und Notwendigkeiten hingewiesen. Ich meine, das Ziel der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist unter anderem auch die Förderung der Erziehungsarbeit der Familien, und wir wissen alle, daß die überwiegende Mehrheit der Eltern eigentlich keine besondere Unterstützung durch den Staat und durch die Gesellschaft braucht.

Herr Bundesminister! Ich glaube, ich habe Sie richtig verstanden: Nur 1,5 Prozent der entsprechenden Jugendlichen sind sozusagen auch in der Obhut der Jugendwohlfahrt. Ich meine allerdings, daß dann, wenn Gewalt an Kindern oder an Jugendlichen – und zwar Gewalt jeder Art – im Spiel ist, öffentliches Eingreifen notwendig, ja sogar Pflicht ist.

Ich möchte ausdrücklich nur einen Punkt im neuen Gesetz erwähnen, der mir wichtig zu sein scheint, nämlich die Bestimmung, daß, wenn der Jugendliche es will, er auch über das Jugendlichenalter hinaus weiter betreut werden kann, nämlich bis zum 21. Lebensjahr. Das ist eine wichtige Neuerung, gerade für den Fall, daß die Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Das ist, wie ich meine, besonders erwähnenswert.

Ich möchte aber zu den Ausführungen von Frau Kollegin Horngacher noch eine Bemerkung machen. Sie haben, glaube ich, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gesagt, daß der Kinderbetreuungscheck à la Freiheitliche 30 Milliarden Schilling kostet. – Ich muß Ihnen jetzt ein bißchen widersprechen: So viel kann er nicht kosten! Sie haben sich sicherlich ein bißchen verrechnet! Denn wenn man sich den Antrag der Frau Kollegin Haller genau anschaut, dann merkt man, daß sie sich zwar sehr um die Familien sorgt, in Wirklichkeit aber nicht allen Familien diesen Scheck – unabhängig davon, ob er gedeckt ist oder nicht – geben möchte. Sie möchte diesen Scheck gemäß diesem Antrag, den wir ablehnen werden, nämlich ausdrücklich nur für österreichische Familien ausstellen. Und das ist es, glaube ich, wert, auch hier erwähnt zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koller. Dem freiheitlichen Klub steht allerdings keine Redezeit mehr zur Verfügung.

Daher rufe ich die nächste Wortmeldung auf. Es ist dies Herr Abgeordneter Schuster. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.30

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich gestehe grundsätzlich allen politischen Parteien hier im Hohen Hause zu, daß sie nach ihrer Vorstellung bemüht sind, den Familien zu helfen. Das möchte ich einleitend festhalten.

Doch gibt es unterschiedliche Inhalte und auch unterschiedliche Wege, um zu diesem Ziel zu kommen. Wir brauchen viele Gesetze und Regelungen, meine Damen und Herren, um Familie gelingen zu lassen. Aber eines ist unverrückbar klar: Das Leitbild ist und bleibt eine Familie mit zwei Elternteilen und Kindern, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.) Denn diese Form von Familie hat sich in der Geschichte bewährt und die Hauptverantwortung für das Aufwachsen der Kinder getragen.

Wenn wir heute über die Regierungsvorlage beraten und darüber diskutieren, wie sich das Jugendwohlfahrtsgesetz in den kommenden Jahren bewähren soll, dann scheint mir ein Satz darin sehr bedeutend zu sein. Ich zitiere ihn: Primäraufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt ist die Stärkung der Erziehungskraft der Familie.

Hohes Haus! Wer kennt sie nicht, die Pressemitteilungen, die alle erschüttern, wenn es heißt: Sexuelle Gewalt an Kindern. Hinschauen, zuhören, handeln. Jedes vierte Mädchen wird Opfer sexueller Gewalt. – Hohes Haus! Wenn die Medien uns diesbezügliche Berichte liefern, so ist es


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