Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 160

19.22

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Da wir im Eilzugstempo durch diese Materien gehen müssen, möchte ich gleich direkt auf die Bürgerinitiative Nr. 7 zu sprechen kommen, im Zuge derer es um eine Tieferlegung der Verbindungsbahn im 13. Wiener Gemeindebezirk statt der Errichtung des Lainzer Tunnels geht, was allerdings nicht die Position der Liberalen ist.

Warum greife ich das heraus? – Weil wir zwar auf der einen Seite dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmen werden, der besagt, daß es mehr Bürgerinformation und mehr Kommunikation und insbesondere auch eine begleitende ökologische Bauaufsicht geben muß – auch wir sind dieser Meinung –, aber wir halten es für überbordend, Herr Bundesminister und meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, daß der Ausschuß mit Ihren Stimmen auch noch feststellen muß, daß "im Zuge aller notwendigen Bewilligungsverfahren Fristen und Parteienrechte gemäß den gesetzlichen und gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen".

Da frage ich Sie: Wie weit ist es denn gekommen mit dem Vollzug der Gesetze in Österreich, wenn im Nationalrat ausdrücklich festgestellt werden muß, daß auch die öffentlichen Stellen sich an die nationalen Gesetze und insbesondere auch an die gemeinschaftlichen Regelungen zu halten haben? – Es kann doch nicht angehen, daß unwidersprochen eine solche "No na net"-Aussage im Hause beschlossen wird. Man hat offenbar den Eindruck, daß der Vollzug der Gesetze "auf dem freien Land", so sage ich jetzt einmal, mangelhaft ist. Da müßte man aber woanders ansetzen und nicht nur hier eine solche Mentalität zur Schau tragen.

Meine Damen und Herren! Diese Mentalität – und deshalb habe ich das an den Anfang meines Redebeitrages gestellt – setzt sich ja auch im Brenner-Eisenbahn-Gesetz fort. Denn wenn man diese neuen Bestimmungen anschaut, dann sieht man, es ist zwar wahr, daß zukünftig auch Public Private Partnership-Modelle möglich sind, aber das ist ja nur der Zuckerguß in dieser gesetzlichen Änderung. In Wirklichkeit geht es doch um die vorläufige Sicherung von Trassen.

Vom Herrn Abgeordneten Edler wurde vorweg schon gesagt, da gibt es so böse Spekulanten, die spielen mit den Grundstücken herum. Er verschweigt aber, daß es auch vorher schon eine solche Möglichkeit zur vorläufigen Sicherung gegeben hat, allerdings mit der Auflage, daß a) in absehbarer Zeit die Trasse verordnet werden muß, und b) bauliche Maßnamen zu befürchten sind. Diesen Teil hat man gestrichen.

Das heißt, ohne daß in Zukunft in absehbarer Zeit eine Trasse verordnet wird und ohne daß bauliche Maßnahmen befürchtet werden müssen, sind solche trassensichernde, also Raumordnungsnutzungen sichernde Verordnungen des Herrn Verkehrsministers möglich.

Da wird es einerseits natürlich zu Spannungen im Zusammenhang mit Projekten des Herrn Bundesministers Farnleitner kommen, der gerade dort vielleicht einmal eine Straße bauen möchte. Das wird nämlich nicht gehen, weil es dann eine vorläufige Verordnung für eine Bahntrasse gibt, auch dann, wenn sie nicht in absehbarer Zeit und am Ende vielleicht überhaupt nicht gebaut werden wird, weil nach drei Jahren tritt eine solche Verordnung ja jedenfalls außer Kraft.

Aber darüber hinaus kann, wenn es dazu kommt, daß ein Privater dort etwas errichtet, diesem aufgetragen werden, daß diese baulichen Maßnahmen, die dort gemacht worden sind, rückabgewickelt werden müssen, und zwar auf seine eigenen Kosten, unabhängig davon, ob dann in der Folge die Trasse wirklich kommt oder nicht.

Darin sehen wir ein Spannungsverhältnis zum Eigentum und zur Freiheit des Eigentums, das so, wie es hier gelöst worden ist, einfach nicht zielführend ist, weil es – ohne daß es in der Folge wirklich zu einer Nutzung des Gebietes als Trasse kommt – zu Einschränkungen des Privateigentums kommt, weil andere Nutzungen ausgeschlossen werden und nicht einmal mehr die Kautelen erforderlich sind, daß das in absehbarer Zeit geplant ist und im übrigen auch bauliche Maßnahmen zu befürchten sind.


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