Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 162

Ich gehe also hin und sage: Schauen Sie, das ist da bestätigt. Ich hätte gerne das Geld zurück. – Darauf sagt der Schalterbeamte: Nein! – Und er macht eine Lade auf, zieht einen Zettel heraus (der Redner hält ein Formular in die Höhe) und sagt: Das füllen Sie mir aus, dann hängen Sie hinten Ihre Karte dran, das ist der Antrag auf Rückerstattung, und dann werden wir Ihnen das Geld, das wir zuviel bekommen haben, zuschicken! (Abg. Dr. Gredler: Abzüglich der Bearbeitungsgebühr! – Heiterkeit.)

Das ist richtig. Man muß nämlich auch das Kleingedruckte lesen. Da steht: Bitte lesen Sie auch die wichtigen Hinweise auf der Rückseite. – Und auf der Rückseite steht: Wichtige Hinweise für die Fahrpreiserstattung: Die Fahrpreiserstattung stellt einen Service der Bahn dar, der nicht ohne Kosten abgewickelt werden kann. Haben Sie bitte Verständnis dafür, daß sich diese Kosten im Erstattungsentgelt niederschlagen werden. – Na, da sage ich: Gute Nacht! Den Wettbewerb wird diese ÖBB nicht überleben! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.30

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit den heute zur Diskussion stehenden Gesetzen und Berichten werden wichtige Schritte gesetzt, den Verkehrsträger Schiene weiter zu fördern. Deshalb gibt es die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen der ÖBB durch das Budget, deshalb gibt es das Privatbahnunterstützungsgesetz, deshalb werden der weitere Ausbau und die Erhaltung der Schienenwege durch den Bund und durch das Schieneninfrastruktur-Finanzierungsgesetz geregelt.

Das alles kostet natürlich sehr viel Geld. Aus diesem Grund muß man auch immer die Frage stellen, ob diesbezüglich die Relationen richtig gesetzt werden. Ich möchte das nur ganz kurz vergleichen, weil immer gesagt wird, es werde so viel Geld für den Ausbau der Straßen und Autobahnen ausgegeben, aber so wenig für die Schienenwege.

Für den Ausbau und den Lückenschluß der Autobahnen stehen in den nächsten Jahren jährlich 3 Milliarden Schilling zur Verfügung, aber nicht aus dem Budget, sondern durch die Einhebung von Mautgebühren und den Verkauf von Vignetten. Das wird also vom Autofahrer selbst bezahlt. Für den Ausbau der Schienenwege stehen hingegen bis Mitte des nächsten Jahrzehnts 143 Milliarden Schilling zur Verfügung, jährlich mindestens 12 Milliarden Schilling. In diesem Ausbauplan sind aber wichtige Ausbauvorhaben, die auch notwendig sind, weil sie zum Großteil Folgeaufträge sind, wie der Neubau der Westbahnstrecke zwischen Wien und St. Pölten, die Koralmbahn oder der Ausbau der Westbahn zwischen Salzburg und Attnang-Puchheim, überhaupt noch nicht enthalten.

Der Masterplan, der hier vorgelegt wurde, der sozusagen den Anschluß daran bildet, was nach diesen 143 Milliarden Schilling kommen soll, verlangt weitere rund 300 Milliarden Schilling in den nächsten 20 Jahren. Es ist also, meine Damen und Herren, wirklich zu fragen, ob das, was wir hier machen, verkehrspolitisch vernünftig ist und ob wir nicht allenfalls die Prioritäten anders setzen müssen. Das wird keine Frage sein, die wir jetzt lösen können, aber jedenfalls muß zu Beginn der nächsten Legislaturperiode gefragt werden, ob wir da die verkehrspolitischen Prioritäten wirklich richtig gesetzt haben.

Überdacht werden muß – damit hat Herr Kollege Firlinger ausnahmsweise gar nicht so unrecht (Abg. Mag. Firlinger: Danke!) –, ob diese zahlreichen Doppelgleisigkeiten, die es bei den einzelnen Gesellschaften gibt, nicht tatsächlich auch beseitigt werden sollten, ob nicht kräftig gebündelt und Synergien geschaffen werden sollten. Das sage nicht ich, sondern das sagen diejenigen, die in diesen Unternehmen arbeiten, die also konkret damit befaßt sind. Ich sage nicht, daß alles falsch ist, daß all das zu einer Gesellschaft zusammengelegt werden muß, aber selbstverständlich müssen wir uns zu Beginn der nächsten Legislaturperiode genau überlegen, ob dieser Wildwuchs, der da entstanden ist, derart fortgeführt werden soll oder ob es da nicht Konzentrationsmöglichkeiten gibt.


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