Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 172

Mit dieser Novelle zum Hochleistungsstreckengesetz wird nach jahrelanger Verzögerung endlich ein modernes und zielführendes Verkehrsprojekt für die Steiermark ermöglicht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Seidinger.)

20.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lafer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Schwarzenberger: Ob der Lafer auch dieser Meinung ist? – Abg. Lafer – auf dem Weg zum Rednerpult –: Es gibt mehrere Meinungen!)

20.14

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte in meinem Redebeitrag auf das Privatbahnunterstützungsgesetz eingehen. Ich bin der Meinung, daß dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung lediglich eine Verlängerung des Provisoriums ist, denn das alte Gesetz ist mit 31. Dezember 1998 ausgelaufen und das heute hier zu beschließende Gesetz wird rückwirkend mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten. Leider wird damit auch das Grundproblem dieses Förderinstruments, die mehr oder weniger willkürliche Ausstattung der Unternehmer mit Geldern, vor allem im Bereich der Investitionsförderung, fortgeschrieben.

Ich habe mich etwas genauer mit diesem Gesetz befaßt und versucht, einige Dinge herauszuarbeiten. Es stellt sich die grundsätzliche Frage, welche Förderungskriterien überhaupt vorliegen, denn die ärmsten Privatbahnen bekommen am wenigsten Geld, die reichsten Privatbahnen bekommen das meiste Geld! – Kollege Parnigoni! Ich habe das errechnet und kann es auch aufgrund von den geförderten Bahnkilometern beweisen, wobei jedoch schon mit einzuberechnen ist, daß die Wertigkeit der einzelnen Bahnen überhaupt unterschiedlich ist. Wenn man aber zum Beispiel die Linzer Lokalbahn mit der Lokalbahn Salzburg-Lamprechtshausen vergleicht, so liegt der grundsätzliche Unterschied darin, daß die Linzer Lokalbahn bei einer Länge von 60 Kilometern mit 15 Millionen Schilling, die Lokalbahn Salzburg-Lamprechtshausen mit einer Länge von 25 Kilometern mit 29 Millionen Interventionsförderung unterstützt wird. Das heißt, daß etwa die Linzer Lokalbahn mit 250 000 S pro Kilometer gefördert wird, im Gegensatz dazu die Salzburger Lokalbahn mit 1,96 Millionen Schilling!

Es gibt natürlich genügend Förderungen. Ich habe das bei den Bahnen herausgearbeitet, was aufgrund des Budgets nicht schwierig ist. Besonders aufgefallen ist mir, daß es auch innerhalb der Steiermark einen Unterschied gibt, denn der Bahnkilometer der Graz-Köflach-Eisenbahn wird zum Beispiel mit 2,54 Millionen Schilling gefördert, jener anderer Teile der steiermärkischen Landesbahn mit 100 000 S. Das heißt, daß die eine Bahn um das 25fache höher gefördert wird als ... (Abg. Parnigoni: Entschuldigen Sie, ein Zwischenruf: Es geht vielleicht auch darum, wie oft man mit dieser Bahn fährt!)

Herr Kollege Parnigoni! Sie haben zugehört: Ich habe gesagt, daß wahrscheinlich in der Bewertung ein Unterschied vorliegen wird, das ist schon klar. Dieser Unterschied kann aber nicht so groß sein, daß eine Bahn um das 25fache höher gefördert wird als eine andere Bahn. Gerade um die Vergabe dieser Förderungsmittel geht es da, und deshalb möchte ich einen Antrag einbringen. – Herr Präsident! Ich möchte vorerst darauf aufmerksam machen, daß es in diesem Entschließungsantrag "der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr" und nicht "der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr" heißen muß. – Das gilt auch für jenen Entschließungsantrag, der schon vorhin eingebracht wurde.

Unser Antrag lautet also:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lafer, Mag. Firlinger und Kollegen betreffend Objektivierung der Förderungsvergabe an Privatbahnen

Der Nationalrat wolle beschließen:


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