Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 192

sind an den Nachweis sozialer Bedürftigkeit gebunden. Im Jahre 1997 gab es in Österreich rund 302 000 gebührenbefreite Teilnehmer. Vom ermäßigten Posttarif profitieren Tageszeitungen, Wochenblätter sowie Monats- und Quartalszeitungen. Begünstigt durch das ermäßigte Entgelt für vergleichbare Postsendungen sind zum Beispiel auch Vereine, gemeinnützige Organisationen und nach dem Parteiengesetz 1975 konstituierte politische Parteien.

Meine Damen und Herren! In letzter Zeit wurde Kritik dahin gehend geübt, daß der Großteil der Verluste im Zeitungsbereich durch Vereinszeitungen und durch Blätter mit politischer Bestimmung entstünde. – Dieser Kritik kann ich mich nicht anschließen. Österreich ist, wie auch kürzlich erst wieder festgestellt wurde, ein Land der Vereine. Die Leistungen der verschiedenen Vereine sind nicht mehr aus unserem gesellschaftlichen Leben wegzudenken. Aus diesem Grunde sehe ich die Kritik an der Sonderbegünstigung für Vereine im Postverkehr als entbehrlich an.

Genauso entbehrlich ist die Kritik an den Sondertarifen bei den Blättern mit politischer Bestimmung. In einer Demokratie sollte es den politischen Akteuren möglich sein, ihre Programme und Ideen einer möglichst großen Öffentlichkeit mitzuteilen, und dies sollte und darf nicht an den Kosten scheitern. Auch im Sinne einer Informationsvielfalt sehe ich die Sondertarife für politische Zeitschriften als gerechtfertigt an. (Abg. Mag. Firlinger: Auch wenn gemogelt wird, Herr Kollege?) Es wird nicht gemogelt.

Hohes Haus! Am Ende des Jahrtausends stehen uns entscheidende Veränderungen auf dem Telekommunikationsmarkt bevor. Die Liberalisierung des Marktes wird auch wesentliche Neuerungen im Bereich gemeinwirtschaftlicher Leistungen mit sich bringen. Auch die Präferenzen der Konsumenten des Telekommunikationsmarktes haben sich in den letzten Jahren entscheidend gewandelt. Ich denke hier etwa nur daran, daß die Anzahl der Handy-Benützer allein schon von Tag zu Tag sehr stark steigt. Aus diesem Grund wird es auch in dieser Hinsicht in Zukunft neue Regelungen für den Bereich der gemeinwirtschaftlichen Leistungen geben müssen.

Abschließend möchte ich noch anmerken, daß wir Sozialdemokraten diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, und möchte nochmals auf die überaus wichtige und gesellschaftspolitische Bedeutung der von der Post und Telekom Austria AG erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen hinweisen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.36

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schwemlein, Sie werden es nicht glauben (Abg. Schwemlein: Dir glaub ich es!): Diese Debatte, die sich hier um einen Bericht von immerhin zweieinhalb – nicht besonders dicht beschriebenen – Seiten rankt, hätte im Plenum vermieden werden können, wenn man den Bericht im Ausschuß enderledigt hätte. Denn das, was hier an Zahlen draufsteht, ist für eine Ausschußmitteilung ausreichend. Es ist auch nur eine formale Mitteilung, um die es geht.

Wenn man diesen Bericht aber schon ins Plenum trägt, dann wird es in Zukunft wohl notwendig sein, mehr als nur die Zahlen, um die es geht, anzuführen. Es wird insbesondere, wie heute bereits angeschnitten worden ist, notwendig sein, daß man, wenn man mit einem Pauschalentgelt Leistungen der Post ersetzt, dann auch herausstreicht, nach welchen Kriterien bestimmte Zahlungen nicht geleistet werden. Solange man einen solchen Bericht in der Öffentlichkeit diskutieren will, ohne offenzulegen, nach welchen Kriterien Leistungen refundiert und welche Leistungen nicht refundiert werden und insbesondere nach welchen Kriterien man meint, daß die Post sich noch straffen müsse, um mehr an Effizienz zu gewinnen, so lange wird das etwas sein, was, wie ich mich in meiner eigenen Klubsitzung belehren lassen mußte, von den Lieberalen im Plenarsaal nicht zur Kenntnis genommen werden wird. Das ist seinem Umfang nach zuwenig.


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