Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 198

Das Geld kommt aber nicht von Staatsseite direkt, sondern aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Sinn und Zweck des Familienlastenausgleichsfonds ist es, einen Lastenausgleich im Interesse der Familie herbeizuführen, jedoch nicht, wenigen Politfunktionären letztendlich zwei Jahre länger ein Einkommen von 2 000 bis 2 500 S monatlich zu bringen. Ich glaube, dieser Schuß geht nach hinten los. Wir müssen wieder dafür sorgen, daß Gerechtigkeit Platz greift. Und wenn sich die politischen Parteien Vorfeldorganisationen in der Person von Studentenvertretern halten, dann sollten sie diese auch selbst bezahlen, aber nicht aus dem Familienlastenausgleichsfonds.

Aus diesem Grunde bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger, Haller, Mag. Dr. Grollitsch, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen betreffend Rücknahme der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter (BGBl. II Nr. 83/1999)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht – insbesondere vor dem Hintergrund der im vorliegenden Bericht zur sozialen Lage der Studierenden belegten starken Auswirkungen der beiden Strukturanpassungsgesetze 1995 und 1996 auf die soziale und wirtschaftliche Situation der Studierenden –, umgehend die Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Familienbeihilfe für Studierendenvertreter (BGBl. II Nr. 83/1999) zurückzunehmen, da eine Finanzierung politischer Funktionen auf Kosten des Familienlastenausgleichsfonds nicht vertretbar erscheint und den ursprünglichen Intentionen des Familienlastenausgleichsfonds zur Herbeiführung eines Lastenausgleichs im Interesse der Familie widerspricht."

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Wir halten es für wirklich unverschämt, daß in einer Zeit, in der wir daran arbeiten sollten, Politikerprivilegien zu verringern, neue Privilegien geschaffen werden – und das im Lichte der ÖH-Wahl, die in den nächsten Wochen stattfinden wird. Ich glaube, es ist das Gebot der Stunde, daß dieses Haus den Minister auffordert, diese Verordnung zurückzunehmen! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Krüger und Kollegen, der soeben eingebracht wurde, entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Die Uhr ist auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

22.01

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es war der Wunsch des Ausschusses, daß wir diesen Bericht auch hier im Plenum diskutieren. Damals haben wir allerdings noch nicht gewußt, daß wir hier heute eine sehr gedrängte Tagesordnung haben werden und das Ganze daher nur im Stenogrammstil abhandeln können.

Es wird zu diesem Bericht noch eine ergänzte Fassung geben, in welcher der empirische Teil noch nachgeliefert wird. Wie mir berichtet wurde, wird das noch etwas dauern, aber bis zum Sommer werden wir einen noch etwas ausführlicheren Teil bekommen.


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