Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Bedauerlicherweise für Österreich werden Sie jetzt sogar von der CDU in Deutschland – wenn Sie mir erlauben, das so auszudrücken – links überholt, denn die CDU hat als Oppositionspartei einen Gesetzesantrag eingebracht, der eine ganz deutliche Verbesserung des Zugangs zur – in diesem Fall deutschen – Staatsbürgerschaft vorsieht, im Gegensatz zur vorjährigen Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes in Österreich.

Wie stellen Sie sich als sozialdemokratischer Minister eigentlich zu dieser Situation, daß wir mit dem Stand der Staatsbürgerschaftswesens in Österreich demnächst wirklich europäisches Schlußlicht sind bezüglich Fristen, bezüglich eines restriktiven Zugangs zur österreichischen Staatsbürgerschaft?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sehe es nicht so, daß Österreich in Sachen Staatsbürgerschaftsgesetz Schlußlicht in Europa ist, im Gegenteil: Ich glaube, daß wir eine sehr vernünftige Politik machen, und wir sollten nicht den Fehler begehen, unsere Erfahrungen so beeinflussen zu lassen, daß wir ausschließlich eine Gesetzgebung machen nach dem, was gerade aktueller Stand der Debatte in anderen Ländern ist.

Gerade in Deutschland hat es in den letzten Wochen und Monaten so unterschiedliche Standpunkte und so unterschiedliche Entwürfe für die Novelle des deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes gegeben, daß ich mich davon nicht leiten lasse, denn dann hätten wir in Österreich sehr viele Kurskorrekturen durchführen müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie hatten seinerzeit bei der Beschlußfassung zum Staatsbürgerschaftsgesetz in Aussicht gestellt, daß Sie durch einen Erlaß ziemlich deutlich machen werden, nach welchen Kriterien die Sprachkenntnisse beurteilt werden sollen. Insbesondere war dabei auch daran gedacht, daß Kurse bei bestimmten Einrichtungen als Nachweis für den Erwerb der Sprachkenntnisse dienlich sein könnten.

Haben Sie schon einen Erlaß herausgegeben? Oder ist das, was Sie uns bisher gesagt haben, nämlich daß Sie keine Richtlinie erstellt haben, an die Stelle des Erlasses getreten? Gibt es Vereinbarungen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen wie zum Beispiel WIFI, bfi, Arbeiterkammer, Volkshochschule und so weiter zur Abhaltung von Sprachkursen, die sich dazu eignen würden, aufgrund der Absolvierung des entsprechenden Kurses den Nachweis zu erbringen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Wir haben unsere Behörden über die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes entsprechend informiert. Unsere Behörden sind entsprechend geschult worden, um die Deutschkenntnisse von potentiellen Antragstellern auch überprüfen zu können. Es geht dabei darum, anhand von Besuchsbestätigungen von Deutschkursen und aufgrund des persönlichen Kontaktes der Antragsteller mit der Behörde einen entsprechenden Nachweis zu erbringen oder aufgrund der Aktenlage festzustellen, ob jemand über die entsprechenden Deutschkenntnisse verfügt oder nicht.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Gaál, bitte.

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Bundesminister! Ein weiterer wichtiger Bereich ist auch die Doppelstaatsbürgerschaft. Dieses Thema steht auf der politischen Tagesordnung. Daher meine Frage: Wie stehen Sie zur Einführung der Doppelstaatsbürgerschaft?


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