Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 21

einige hunderttausend Kosovo-Albaner tatsächlich im Kosovo aufhalten. Der große Rest wurde in den letzten Wochen und Tagen vertrieben. Deshalb ist es notwendig und wichtig, alles zu tun, um den Menschen zu helfen, und daher haben auch die österreichische Bundesregierung und heute der Hauptausschuß nach § 29 des Fremdengesetzes eine Verordnung beschlossen, die gewährleistet, daß eine entsprechende Anzahl von Menschen die Möglichkeit hat, vorübergehend in Österreich Schutz zu finden.

Für diese Menschen, die bei uns vorübergehend Schutz finden, besteht von mir aus kein zusätzlicher Bedarf, sie darauf hinzuweisen, daß sie auch den Rechtsanspruch auf einen Asylantrag haben. Wenn sie solch einen Asylantrag stellen, haben sie natürlich das Recht, auch ein entsprechendes Asylverfahren zu bekommen. Ich kann nicht der Spruchpraxis der ersten oder möglicherweise zweiten Instanz vorgreifen, aber ich gehe davon aus, daß aufgrund der aktuellen Lage ein entsprechender Entscheid auf einen solchen Asylantrag erstellt wird. Nur glaube ich, daß es sinnlos und nicht die Aufgabe eines Innenministers ist, primär die Menschen zu informieren, die wir ... (Abg. Dr. Schmidt: Das ist wie bei einer Rechtsmittelbelehrung! Da würden Sie es auch nicht als Ihre Aufgabe sehen?!) – Nein, ich sehe es nicht als meine Aufgabe, den Menschen in Österreich den Rechtsanspruch des Asyls zu geben, sondern ich sehe es als meine primäre Aufgabe an, diesen 5 000 Menschen, die jetzt aus Mazedonien nach Österreich gebracht werden, Aufenthalt, vorübergehenden Schutz, Hilfe und Unterstützung zu geben.

Mein Ziel ist es nicht – ich sage das sehr klar, Frau Klubobfrau –, diese Menschen dauernd in Österreich zu integrieren, sondern mein Ziel ist es, diesen Menschen vorübergehend Schutz zu geben und ihnen die Rückkehr in ihre Heimat zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man darauf abzielt, den Menschen Asyl zu geben, dann muß man sich dessen bewußt sein, daß damit höchstwahrscheinlich auch die dauerhafte Integration in diesem Land anzustreben ist. Das ist aber bei diesen 5 000 nicht der Fall, sondern da ist das Ziel, daß sie wieder zurückkehren können, daß sie die Möglichkeit dazu haben. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist auch bei Asylwerbern so! – Abg. Mag. Stoisits: Das ist auch bei Asylwerbern!) Diesen vorübergehenden Schutz haben sie. Wozu sollte man diesen 5 000 dann noch zusätzlich Asyl gewähren? – Das verstehe ich nicht!

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie dürfen voraussetzen, daß wir die Rechtslage genau kennen. Sie haben jetzt aber so geantwortet, daß das vermischt wurde.

Es ist richtig, wenn Sie sagen, daß jemand, der um Asyl ansucht, rechtlich bessergestellt ist. Er ist aber nicht rechtlich bessergestellt, weil er länger bleiben darf, sondern weil er zum Beispiel den Arbeitsmarkt betreten darf. Dieser Unterschied ist für viele Flüchtlinge wesentlich. Aber auch jemand, der Asyl hat, verliert diesen Status, wenn die Asylgründe in seinem Fluchtland weggefallen sind. Ich meine, die Intention der Verordnung, auf die Sie sich beziehen, ist genau auf denselben Fall abgestellt, nämlich daß man diesen Flüchtlingen, die wir vorübergehend aufnehmen, zumuten kann, daß sie wieder zurückgehen. Genau in diesem Fall wären dann auch die Asylgründe weggefallen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Es tut mir leid, ich muß das so ausführlich darstellen, weil der Herr Bundesminister ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nein, Herr Abgeordneter! Das Muß kann sich nur auf die Geschäftsordnung beziehen.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Danke schön. – Daher frage ich jetzt den Herrn Bundesminister: Halten Sie es für richtig, daß Leute, die vorübergehend aufgenommen werden, nicht über ihren Rechtsstatus aufgeklärt werden? Ist das mit der Anleitungspflicht jedweder Behörde Ihrer Meinung nach vereinbar oder nicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.


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