Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 100

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 5440/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Inneres mit der Ordnungszahl 5440/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodaß sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein. Ich mache darauf aufmerksam, daß in der Debatte kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung sollen ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten.

Ich ersuche Herrn Dr. Kier, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.03

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Anfragebeantwortung 5440/AB des Herrn Bundesministers war in vielfacher Hinsicht unbefriedigend. Ich räume dabei durchaus ein, bevor ich mich mit den Kritikpunkten beschäftige, daß die Frage Nr. 1 vielleicht einen zu hohen Detaillierungsgrad aufgewiesen hat; das ist nicht mein Beschwer. Mein Beschwer ist, daß in der Anfragebeantwortung bestimmte Fragen so beantwortet worden sind, daß es nur ganz schwer verständlich bis erträglich ist.

Es wiederholt sich zum Beispiel regelmäßig die Aussage: Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich. – Ich werde auf diese Aspekte noch eingehen, weil ich einfach nicht glauben kann, daß bestimmte Faktenlagen dem Innenministerium nicht bekannt sein müssen. Bei dem in der Anfrage betroffenen Personenkreis handelt es sich um unbegleitete Minderjährige in Schubhaft, das heißt, Kinder unter 14, unter 16, Jugendliche unter 18, unter 19 Jahren. Diese verschiedenen Altersangaben, die ich gemacht habe, sind leider von Bedeutung, weil sie rechtlich etwas ganz anderes bedeuten.

Es handelt sich um eine Anfrage, die sich mit diesem Personenkreis beschäftigt, von dem wir an sich meinen, daß Schubhaft überhaupt nicht das Mittel sein sollte, sie im österreichischen Inland – Anführungszeichen – "zu verwahren" – Anführungszeichen geschlossen. Wir hatten schon bei anderen Gelegenheiten vielfach die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, daß selbst in Deutschland unter der CDU/CSU-Regierung in der Koalition mit der FDP vor Jahren Clearingstellen eingerichtet wurden. Unsere Fraktion hat einen diesbezüglichen Antrag gestellt, daß Clearingstellen geschaffen werden sollen, die sich mit solchen Jugendlichen befassen – unter Zuziehung von allem Sachverstand, den man dafür braucht, auch von anderen Einrichtungen und Stellen.

Dieser Antrag wurde im Ausschuß behandelt und abgelehnt. Es wurde abgelehnt, solche Clearingstellen einzurichten. Jetzt lesen wir unter anderem in der Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers, daß nunmehr daran gedacht sei, solche Clearingstellen einzurichten. Ich frage mich, worin der Sinn liegt, zunächst einen diesbezüglichen Entschließungsantrag abzulehnen, um diese Stellen dann doch in irgendeiner Weise einzuführen. Das ist ein Nebenaspekt meines Beschwers.

Viel ärgerlicher ist, daß in der Anfragebeantwortung die Ausführungen des Herrn Bundesministers darauf hinauslaufen, daß die Aufschlüsselung nach Alter und Hafträumen nicht möglich ist. Betreffend Kinder in Schubhaft ist es ihm nicht möglich anzugeben, welche Kinder sich in welchen Altersstufen in welchen Hafträumen befunden haben. Das ist unerträglich, aber es ist leider vor allem auch nicht richtig, es ist unwahr. In der Anfragebeantwortung 2833/AB aus dieser Legislaturperiode – einer Anfrage der grünen Fraktion folgend – hat er nämlich diese Frage beantwortet, allerdings quartalsweise. Ich habe schon am Anfang eingeräumt, daß die Zuspitzung auf eine dichtere Zeitstruktur – wir wollten ein Kalenderjahr genauer analysieren können – vielleicht überschießend war, aber er beschäftigt sich mit diesem Aspekt nicht, behauptet aber, daß das nicht aufschlüsselbar sei.


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