Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 101

Er hat aber in der Anfragebeantwortung 2833/AB eine solche Aufschlüsselung quartalsweise vorgenommen, sogar nach Herkunftsländern. Nach Herkunftsländern hatten wir gar nicht gefragt. Wir sahen die Kinder, die Jugendlichen, die jungen Menschen im Vordergrund, und wir wollten nicht nach Herkunftsländern differenzieren. Wir haben daher nicht danach gefragt. In der Anfragebeantwortung 2833/AB hat der Herr Bundesminister sogar nach Herkunftsländern und nach Alter differenziert. Also kann die Antwort, die er gegeben hat, diesmal nicht richtig sein, daß es nicht möglich ist. Denn wenn das noch vor kurzem, nämlich im Jahre 1997, möglich war, kann ich mir nicht vorstellen, daß es im Jahr 1999 nicht mehr möglich sein sollte – es sei denn, man hat begonnen, bestimmte Erhebungen nicht mehr vorzunehmen.

Zweiter Aspekt: Daß sich die Anfragebeantwortung weitschweifig und ausführlich mit den Unter-14jährigen beschäftigt, ist ein deutlicher Hinweis auf ein schlechtes Gewissen, da es eine wortreiche Erläuterung zum Warum, Wieso und Weshalb gab. Dann kam die Bemerkung, weitere Erhebungen haben ergeben, daß die Angaben von manchen Jugendlichen falsch waren. – Ja, das mag schon sein, daß sie falsch waren, aber welche weiteren Erhebungen hat es gegeben? Vielleicht wieder mit Handwurzelknochenröntgen?

Es ist auch inakzeptabel, daß die von uns begehrte Aufschlüsselung, welche Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren in Schubhaft waren, nicht vorgenommen wurde – mangels Möglichkeiten, so sagt der Herr Bundesminister –, denn das Alter von 16 Jahren ist ein ganz entscheidendes Alter in dieser Frage. Über 16 oder unter 16 Jahre heißt verhandlungsfähig oder nicht verhandlungsfähig. Wenn eine Behörde, die Kinder und Jugendliche in Schubhaft hält, nicht einmal weiß, ob diese verhandlungsfähig oder nicht verhandlungsfähig sind, dann ist das für mich nicht nachvollziehbar.

Es wird ausgeführt, daß keine Auskünfte über das Aufenthaltsverbot gegeben werden können. Ich halte dazu folgendes fest: Das Aufenthaltsverbot muß im Schengener Informationssystem deponiert werden. Es müssen, um ein Aufenthaltsverbot im Schengener Informationssystem überhaupt verankern zu können, umfangreiche Informationen vorhanden sein, die man dann dort ablegt. Also wie soll das gehen, wenn der Bundesminister auf der anderen Seite ausführt, er könne das nicht beantworten? – Kann er es nicht beantworten und daher das Aufenthaltsverbot auch nicht im Schengener Informationssystem deponieren, oder kann er es im Schengener Informationssystem deponieren und will die Frage nicht beantworten? Das bleibt leider völlig offen.

An drei Stellen, so habe ich gesagt, wird ausgeführt: Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich. Die erste Frage, auf die diese Antwort gegeben wurde, lautete: In wie vielen Fällen wurden Jugendliche von ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil getrennt? – Das macht bei Kindern und Jugendlichen einen wesentlichen Unterschied aus, weil Eltern normalerweise die gesetzlichen Vertreter sind. Es ist rechtserheblich, ob man Kinder von den Eltern trennt. Auf die Frage, wie viele Kinder von den Eltern getrennt wurden, kommt die Antwort: Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich. – Das heißt, die Behörde weiß nicht, wie viele schutzbefohlene Jugendliche, Unmündige, Minderjährige von ihr in Behandlung genommen werden und dabei von den gesetzlichen Vertretern getrennt wurden. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Frage 5: In wie vielen Fällen wurde ein Aufschub gewährt? – Ich halte es für eine seriöse Frage, das wissen zu wollen. Antwort: Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.

Die Fragen 8 bis 10 haben gelautet: Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhielten 1998 ein Aufenthaltsverbot?

Frage 9: Wie viele ausländische Jugendliche bis 16 Jahre erhielten 1998 ein Aufenthaltsverbot?

Frage 10: Wie viele ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren wurden 1998 abgeschoben?

Frage 11: Wie viele Jugendliche bis 16 Jahre wurden 1998 abgeschoben? – Summarische Antwort auf die Fragen 8 bis 11: Mangels Statistik ist eine Beantwortung nicht möglich.


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