Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 102

Ich kann nicht nachvollziehen, daß sich eine Behörde ernst nehmen kann, die Abschiebungen von Jugendlichen unter 16 Jahren, von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren im Kalenderjahr 1998 vornimmt, und dann kommt die Antwort: Mangels Statistik ist eine Antwort nicht möglich.

Wir haben die Anfragebesprechung deswegen begehrt, weil ich dem Plenum dieses Hauses diese Fakten nicht verschweigen wollte; außerdem in der vagen Hoffnung, daß vielleicht eine nachträgliche Nachbesserung dieser Anfragebeantwortung kommt, weil ich nicht glaube und nicht glauben will, daß unser Bundesministerium für Inneres nicht über solche Informationen verfügt. Möglicherweise verfügt der Herr Bundesminister nicht darüber, das kann ich nicht beurteilen. Aber ich kann nicht glauben, daß die Behörde das nicht weiß, nicht in der Lage ist, es zu wissen, wenn sie es will, und nicht erkennt, daß sie es jederzeit wissen muß. Nicht nur deswegen, weil irgendein lästiger Abgeordneter des Liberalen Forums, einer Oppositionspartei eine Frage stellt, muß man das wissen, sondern weil man sich einfach jederzeit selbst Rechenschaft darüber geben können muß, wie man mit Kindern und Jugendlichen umgeht. Deswegen muß man es wissen, auch wenn man es dann vielleicht nicht gerne öffentlich erzählt. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

15.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Anton Leikam. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.12

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Kier! Ich gehe davon aus, daß uns beiden dieselbe Anfragebeantwortung vorliegt. Sie haben auf einige Punkte dieser Anfragebeantwortung hingewiesen, bei denen sich der Herr Bundesminister darauf bezieht, daß ihm das notwendige statistische Material nicht zur Verfügung stand, um auf Ihre Fragen auch die von Ihnen erwartete Auskunft zu erteilen.

In dieser Anfragebeantwortung ist aber sehr wohl eine Reihe von Punkten enthalten, wurde eine Reihe von Fragen beantwortet, die eigentlich auch die von Ihnen kritisierten, nicht beantworteten Fragen erklärbar machen. Auf eine darf ich eingehen, weil nicht allzuviel Zeit zur Verfügung steht: die Frage des Alters der Schubhäftlinge. Sie wissen genausogut wie ich, daß sich der Großteil der Leute, die illegal in unser Land kommen, undokumentiert im Lande befindet und daher zunächst einmal nicht klar ist, welches Alter die aufgegriffenen Illegalen haben. Die Behörden sind ausschließlich darauf angewiesen, was dieser Personenkreis ihnen mitteilt.

Es gibt eine Reihe von Beispielen – das wissen Sie auch genausogut wie ich –, bei denen sich im Laufe der Verfahren herausstellt, daß die Angaben, die gemacht worden sind, nicht der Realität und nicht den Tatsachen entsprechen. Das ist das eine.

Das zweite: das gelindere Mittel. Selbstverständlich hat niemand Interesse daran, Kinder oder Jugendliche in Schubhaft zu nehmen. Das wurde in dieser Anfrage in einem Teil, soweit es möglich war, beantwortet. Bei einigen Fällen von Kindern unter 14 Jahren ist auch begründet beantwortet worden, warum es so war. In einem Fall war es der Wunsch der Mutter. In einem anderen Fall waren es Gründe, die in dieser Anfrage ganz klar umschrieben sind, die aber jetzt zu weit führen würden, um all das im Detail zu beantworten. Nur: Das Ziel, das gelindere Mittel einzusetzen, ist in dieser Anfragebeantwortung auch klar erkennbar.

Das dritte: die Clearingstelle. Das Modell der Clearingstelle liegt zumindest auf dem Tisch. Nur sollte es zu einer Vereinbarung mit den Ländern kommen, und da sind die Länder säumig. Es ist klar, was das Bundesministerium für Inneres an dieser Clearingstelle haben muß. Es soll geklärt werden: Wer wird betreut? Wo wird betreut? Wer betreut? Wie wird betreut?

Wer wird betreut? – Unbegleitete minderjährige Asylwerber unter 16 Jahren, wie von Ihnen soeben hier am Rednerpult eingefordert. Unbegleitete minderjährige Asylwerber zwischen 16 und 19 Jahren, wenn Jugendwohlfahrt, Asylamt und die Fremdenpolizei dies einvernehmlich für nötig erachten.


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