Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 103

Wo soll die Betreuung stattfinden? – In je einem Haus pro Bundesland, wobei bestehende Einrichtungen genützt werden sollten, Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres etwa in Traiskirchen, in Wien, in Bad Kreuzen in Thallham oder in den Bundesländern, in denen es solche Einrichtungen auch schon gibt.

Wer betreut diese Leute? – Da gibt es eine klare Regelung: Bund und Länder sollen diese Betreuung zu je 50 Prozent übernehmen. Das Personal des Bundes und das Personal der Länder sollen eingesetzt werden.

Wie wird diese Betreuung erfolgen, oder wie sollte sie erfolgen? – Durch das Clearingverfahren sollen zunächst einmal alle Fakten und alle Ziele der Betreuung abgeklärt werden, und durch die Unterbringung der zu integrierenden Jugendlichen soll diese Integrationsvorbereitung in einem bestimmten Zeitrahmen von maximal 12 Monaten erfolgen können.

Das ist der Wunsch und das Ziel des Ressorts des Innenministers. Den Vorwurf zu erheben, daß das Innenministerium säumig sei oder in dieser Frage nichts weiterbringe, ist schlicht und einfach nicht wahr und entspricht nicht den Tatsachen. Es ist alles vorbereitet, es ist in einer größeren Runde alles abgesprochen. Die Unterlagen dieses Konzeptes liegen bei den Ländern. Die Landesamtsdirektorenkonferenz ist beauftragt, sich dieses Konzeptes anzunehmen. Es gibt von zwei Bundesländern auch schon die Zustimmung für dieses Konzept, nämlich von Wien und vom Burgenland. Die anderen sind noch säumig.

Ich würde ersuchen, den Vorwurf der Säumigkeit an jene zu richten, die tatsächlich noch keine Stellungnahme dazu abgegeben haben. Sicherlich aber ist das Bundesministerium für Inneres in dieser Frage nicht säumig. (Beifall bei der SPÖ.)

15.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Nachdem ich heute früh öffentlich Herrn Abgeordneten Meischberger ersucht habe, zur Angelobung zu erscheinen, darf ich jetzt ebenso öffentlich bekanntgeben, daß um 15.10 Uhr ein Schreiben eingelangt ist, in dem mitgeteilt wird, daß er mit sofortiger Wirkung auf das Mandat verzichtet hat. – Die Sache ist damit gegenstandslos.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Günther Platter. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

15.18

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe durchaus Verständnis dafür, daß vom Abgeordneten Kier heute eine Debatte über die Verhängung von Schubhaft über Jugendliche und Kinder verlangt wird, weil es sich zweifellos um eine sensible Thematik handelt und ich ebenfalls der Meinung bin, daß in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf besteht.

Mit tut das Herz weh, wenn ich jugendliche Schubhäftlinge sehe, wenn ich Kinder sehe, die in Schubhaft genommen werden. Generell ist zu sagen, daß es sich bei Schubhäftlingen nicht nur um Kriminelle handelt. Es ist nicht mitanzusehen, wenn sozusagen hilfesuchende Jugendliche tatsächlich mit Kriminellen in Polizeihaftanstalten untergebracht werden. Daher ist bei jugendlichen Schubhäftlingen tunlichst zu vermeiden, daß sie in Schubhaft genommen werden, wobei man sich natürlich jeden Fall einzeln ansehen muß.

Meine Damen und Herren! Zu den Kindern kommend. Kinder dürfen einfach nicht in Schubhaftanstalten untergebracht werden. Das müßte eine Selbstverständlichkeit sein. Auch in jenen Fällen, meine Damen und Herren, bei denen die Mutter in Schubhaft genommen wurde und dann ersucht, daß das Kind bei ihr sein kann, daß sie das Kind bei sich behalten kann und sozusagen das Kind dann auch in Schubhaft genommen wird, ist wirklich genauestens zu überprüfen, ob nicht gelindere Mittel möglich wären.

Herr Minister! Wenn ich höre, daß eine Mutter mit ihrem Kind in Schubhaft genommen wurde, geht es mir nicht gut. Mir fehlt für solche Fälle das Verständnis. Es müssen einfach gelindere Mittel angewandt werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)


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