Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 105

Das ist ganz klar. Denn derjenige, der sich rechtswidrig in Österreich aufhält, ist überhaupt nicht bereit, unsere Gesetze zu achten, und er möchte auch weiterhin in Österreich bleiben.

Ich glaube daher, daß man bei der Frage nicht augenzwinkernd sagen darf: Wir haben zwar die Schubhaft, und wir wollen die Leute abschieben, aber wir nehmen das Gelöbnis ab, und dann wird sich das schon irgendwie regeln. Er wird schon kommen und wird sich melden. – Er wird sich nicht melden, sondern er wird ganz einfach untertauchen. Aber dieses Augenzwinkern ist zum System der Regierung geworden, und zwar beim Abschieben, aber auch bei der Kontrolle, inwieweit sich Ausländer diesen rechtlichen Verpflichtungen, die wir haben, auch unterwerfen. Denn sonst wäre es nicht möglich, daß sich Ausländer jahrelang in Österreich aufhalten und alle möglichen öffentlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ohne daß man draufkommt, daß sie auch da sind.

Ich möchte Ihnen einen Artikel aus dem "Standard" vom Februar zitieren: "Veroljub M. kam mit seiner Mutter nach Wien, als er sechs Jahre alt war. Ging hier zur Volksschule, ging hier zur Hauptschule." Er nahm dann eine Lehrstelle an, und mit 18 Jahren soll er plötzlich abgeschoben werden, weil seine Mutter keine Aufenthaltsbewilligung beantragt hat. Dann wird von einer ungeheuerlichen Härte gesprochen.

Ich bin der Meinung, daß die österreichische Bundesregierung und jene, die dafür verantwortlich sind, sehr dazu beitragen, daß es zu solchen Härten kommen kann. Denn man müßte eigentlich verlangen, daß schon beim Schulbesuch nachgewiesen wird, ob jemand eine Aufenthaltsbewilligung hat – bei der Volksschule, bei der Hauptschule, bei der Lehrstelle.

Tatsächlich wird in Österreich niemals ein Nachweis verlangt, daß der Aufenthalt in Österreich bewilligt ist. Es kann sich zum Beispiel jemand eine Finanzamtnummer nehmen, ohne daß er nachweisen muß, daß er in Österreich überhaupt eine Aufenthaltsberechtigung hat. Er kann ein Gewerbe ausüben, ohne diesen Nachweis zu erbringen. Dann, wenn man nach Jahren oder Jahrzehnten draufkommt, wird plötzlich davon geredet, es sei eine ungeheure Härte, daß man abgeschoben werde.

Das ist dieses Augenzwinkern. Sie wollen in Wirklichkeit nicht, daß auch kontrolliert wird, wer sich unrechtmäßig aufhält. Es soll auch nur derjenige die öffentlichen Einrichtungen benützen, der sich rechtmäßig hier aufhält.

Herr Minister! Ich bitte Sie, daß Sie diese Debatte zum Anlaß nehmen, Ihren Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß man auch beim Schulbesuch, bei der Finanzamtnummer, beim Gewerbeanmelden, überall nachweisen muß, daß man eine Aufenthaltsberechtigung in Österreich hat. Dann wird es solche Diskussionen überhaupt nicht mehr geben, daß es eine Härte sei, wenn man nach Jahren Aufenthalt in Österreich plötzlich zur Verantwortung gezogen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

15.28

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es sind so wenige Fälle, daß man nicht darüber zu reden braucht, wurde gesagt. – Jeder einzelne in Österreich ist genug, jedes einzelne Kind ist es wert, daß man hier darüber redet, wenn man diese Kinder in den "Häfen" setzt. So sehe ich das.

Es ist unglaublich, was hier gesagt wird! Es ist unglaublich, daß man Eltern vorwirft, daß sie ihre Kinder, ob legal oder illegal, in die Schule bringen, anstatt daß sie zu Hause nicht ausgebildet werden und ein noch größeres Problem für eine Gesellschaft darstellen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist Demagogie, was Sie sagen!) Das halte ich für den absonderlichen Weg der Freiheitlichen Partei, wie sie sich dieses Problems entledigen will. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)


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