Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 145

Oder: Die Familiensprecherin der SPÖ, Frau Mertel – das man muß sich auf der Zunge zergehen lassen –, sagt vor laufenden Fernsehkameras live in der Sendung "ZiB 3": Ich gönne das "Karenzgeld für alle" den Frauen nicht. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Ja, sagen Sie: Was ist denn das für eine Familiensprecherin? Ich gönne es den Frauen nicht, hat sie gesagt. Das verstehe ich absolut nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden daher bei unserer Forderung nach "Karenzgeld für alle" bleiben, und wir werden diese Forderung so lange wiederholen, bis sie auch in die Tat umgesetzt werden kann.

Lassen Sie mich aber auch kurz auf das Paket, das heute innerhalb der Bundesregierung vereinbart werden konnte und das wesentliche Verbesserungen für Frauen und Männer, also für Mütter und Väter bringt, eingehen. Es bringt auch einen wesentlichen Ansporn für Väter, in Karenz zu gehen. Wir sind absolut unzufrieden mit dem Prozentsatz der Väter, die derzeit Karenz in Anspruch nehmen, wenngleich er von 1 Prozent auf 1,5 Prozent gestiegen. Das ist sicher zuwenig.

Ich glaube, daß es wichtig ist, daß dieser eigenständige Anspruch für Väter nun realisiert werden kann; das ist ja auch eine EU-konforme Regelung. Mit den flexiblen Meldefristen haben wir da ebenfalls eine Verbesserung erreicht. Das Aufschieben des Karenzurlaubes auf zweimal drei Monate bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes wird auch zu mehr Flexibilität und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen.

Auch die Regelung der Teilzeitkarenz, die damit flexibilisiert wurde, und das Recht des oder der Karenzierten auf Information über wichtige Betriebsgeschehnisse oder Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern den Wiedereinstieg in den Beruf und erleichtern natürlich auch das "Drinnenbleiben" im Beruf.

Die einheitliche Höhe des Karenzgeldes bei Teilzeitbeschäftigung beziehungsweise der Hinweis auf Teilzeitbeihilfe, die es ja gibt, sind gleichermaßen etwas ganz Wichtiges, so wie auch der Zuschuß zum Karenzgeld – Mütter, die den Namen des Vaters ihres Kindes nicht angeben, müssen sich zur Rückzahlung dieses Zuschusses zum Karenzgeld verpflichten – beziehungsweise die rückwirkende Gewährung des Karenzgeldes von bis zu drei Monaten.

Lassen Sie mich aber auch ganz kurz auf die beiden anderen Anträge eingehen, die sich vor allem mit dem Recht auf Teilzeitarbeit beschäftigen. Diese sind ja auch eine Folge des Frauen-Volksbegehrens. Kollegin Bures hat hier bereits angesprochen, daß diese Anträge in ihren Forderungen das Recht auf Teilzeitarbeit bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes beinhalten.

Meine Damen und Herren! Aus familienpolitischer Sicht ist das sehr wünschenswert und großartig, weil damit einem Elternteil ermöglicht wird, relativ lange bei seinem Kind bleiben zu können. Aber aus frauenpolitischer Sicht – das kam ja nicht als Familienforderung, sondern als Frauenforderung – ist das völlig verkehrt, weil es wiederum eine Schutzbestimmung ist, eine überzogene Schutzbestimmung ist, die nur dazu dient, Frauen aus dem Arbeitsmarkt zu drängen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Das ist der Punkt! – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Genau das ist es! Aber Sie wissen doch, meine Damen und Herren, wir haben das beim Nachtarbeitsverbot gesehen, wir haben es bei vielen anderen Schutzbestimmungen gesehen, daß diese zwar gut gemeint waren, aber genau das Gegenteil erreicht haben, nämlich daß Frauen aus dem Arbeitsmarkt oder von ihren Arbeitsplätzen verdrängt wurden. (Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer.)

Sie glauben doch nicht im Ernst, Frau Kollegin, daß mit dieser Forderung in einer Zeit zunehmender Arbeitslosigkeit und eines engen Arbeitsmarktes die Unternehmer eine Frau einstellen werden, sondern sie werden das "geringere" – unter Anführungszeichen – Risiko eingehen und bei gleicher Verfügbarkeit einen Mann einstellen! (Abg. Dr. Gusenbauer: Seit wann nimmt die Arbeitslosigkeit zu?) Meine Partei ist nicht für Knebelung von Unternehmen und Betrieben, meine Partei ist für Unterstützung, Bewußtseinsbildung und Anreize auf dem Arbeitsmarkt.


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