Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 147

ich finde die Argumentation und die Begründung zu diesem Antrag 755/A schon ein bißchen höhnisch: "Auch der Dienstgeber kann sich bei einer längeren Behaltefrist wieder leichter an die Arbeitnehmerin gewöhnen." – Ja geht es wirklich um eine Gewöhnungsfrist? Geht es da nicht um etwas ganz anderes? Nehmen Sie damit nicht einer anderen Frau den Arbeitsplatz wieder weg? – Tun Sie doch bitte nicht so scheinheilig! Das, was Sie da vorgelegt haben, ist keine gute Lösung.

Wir können auch nicht für den Antrag 751/A sein, obwohl wir die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit bei Betreuungspflichten befürworten. Warum schaffen Sie aber diese Teilzeitarbeitmöglichkeit nicht auch für pflegende Frauen, für Frauen, die ihre Angehörigen zu pflegen haben? Das steht nicht im Antrag. (Abg. Silhavy: Sie sollten den Antrag lesen!) – Nein, es steht nicht drinnen. Und wenn es drinnen steht, wenn es wirklich so gemeint ist, meine Kolleginnen von der Sozialdemokratie, dann muß ich folgendes sagen: Warum geht die öffentliche Hand hier nicht mit gutem Beispiel voran? – Ich kann mich noch gut an die Verhandlungen erinnern, als es darum ging, gerade im öffentlichen Bereich Möglichkeiten auf Teilzeitarbeit zu schaffen, und wie diese gerade bei pflegenden Angehörigen sehr restriktiv ausgelegt worden sind – viel restriktiver, als wir es haben wollten.

Aber auch dem Antrag 752/A auf Ausdehnung der Karenzzeit können wir nicht beipflichten, denn es ist doch nicht die Tatsache des Rechtsanspruchs für Väter, die es begründet, daß auch in aufrechten Ehen und Partnerschaften die Männer in so geringem Maße Karenzzeit in Anspruch nehmen, sondern es sind einfach finanzielle Gründe, die das unmöglich machen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)

Wir Freiheitliche bieten eben in fast all diesen Bereichen eine bessere Möglichkeit. Nicht alle Probleme können mit dem freiheitlichen Modell des Kinderbetreuungsschecks gelöst werden, aber sehr viele. Der Kinderbetreuungsscheck brächte eine absolute Verbesserung des wirtschaftlichen Zwanges zur Erwerbstätigkeit, er brächte ein Auffangen des Einkommensverlustes und würde der zunehmenden Familienarmut und der Armut der Alleinerzieherinnen entgegenwirken. Warum sträuben Sie sich so dagegen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Kinderbetreuungsscheck würde endlich eine Anerkennung und Abgeltung der gesellschaftlich so wichtigen Erziehungsarbeit herbeiführen, er würde durchgängige Pensionsbeitragszeiten für Frauen ermöglichen. Somit bräuchten Sie sich über andere Lösungen nicht mehr den Kopf zu zerbrechen. Er würde weiters den Aufbau eines weitaus flexibleren Betreuungsmarktes ermöglichen und – dazu stehen wir auch – böte natürlich auch den Anreiz, auf die Ausübung der Berufstätigkeit in den ersten wichtigen Lebensjahren des Kleinkindes zu verzichten.

So sehen es wir Freiheitlichen. Wenn Sie es so auslegen, daß wir die Frauen zurück an den Herd schicken wollen, dann fragen Sie doch die Frauen selbst, was diese haben wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Zusammenhang mit entsprechenden Wiedereinstiegsmöglichkeiten, mit der Möglichkeit von besseren Weiterbildungsmaßnahmen brächte das im Sinne eines unterschiedlichen familiären Lebensmusters, das man den österreichischen Bürgern doch zugestehen muß, den Menschen wirklich etwas Neues und nicht so krampfhafte, kleine Versuche einer Verbesserung für Frauen, die sie unter dem Strich gar nicht sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Hlavac hat eine tatsächliche Berichtigung begehrt. Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte.

18.19

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Frau Kollegin Haller hat behauptet, daß in unserem Antrag die Pflege von kranken Angehörigen nicht enthalten sei.

Ich stelle richtig und zitiere wörtlich: Es handelt sich hier um Arbeitnehmer "mit nicht nur vorübergehenden Betreuungspflichten von nahen Angehörigen".


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite