Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 151

Oder etwa Kollege Guggenberger. Er hat im Sozialausschuß versprochen: Wir Sozialdemokraten stehen dafür, daß – und Kollege Öllinger, das kannst du mir glauben – dieser Antrag spätestens bis zum Herbst – das war nur der Herbst 1998 und nicht der Herbst 1999 – beschlossen wird. Wir haben das alles gehört und waren versucht, dem zu glauben, genauso wie ich versucht bin, zu glauben, daß es doch einen Sinn hat, diese Anträge zu diskutieren. Aber wenn man das nicht ernsthaft will – und es hätte bereits genügend Gelegenheiten dazu gegeben –, dann frägt man sich: Wozu diese Anträge?

Selbstverständlich gibt es unter diesen Anträgen auch welche, die für uns durchaus akzeptabel sind: Recht auf Teilzeitarbeit, Rückkehr zur Normalarbeitszeit – selbstverständlich! Zwei Jahre Karenz für AlleinerzieherInnen – ebenfalls selbstverständlich!

Aber bezüglich des zweiten Punktes liest sich dieser Antrag schon etwas anders als im Frauen-Volksbegehren gefordert. Denn im Frauen-Volksbegehren steht nichts davon, daß die Männer den doppelt erhöhten Beitrag zurückzahlen sollen. Das ist eine Politik, die ich ablehne. Es wird ganz bewußt versucht, den Keil noch etwas tiefer zu treiben und die Männer gegen die Frauen auszuspielen beziehungsweise die Kosten für die zwei Jahre Karenzzeit zu privatisieren. Dadurch kann man sich jedoch an dieses Rednerpult stellen und sagen: Wir gestatten wieder zwei Jahre Karenzzeit, aber die Kosten – oder zumindest einen Teil der Kosten, die erhöhten Kosten – sollen die Männer bezahlen. So steht es im Antrag 752/A! Die Höhe des Karenzgeldes soll in diesem Fall um den Zuschuß vermindert und der vom anderen Elternteil – also von den Männern – zurückzuzahlende Zuschuß verdoppelt werden.

Wir haben Ihnen schon damals, als diese Zuschußverpflichtung durch das Sparpaket eingeführt wurde, erklärt, auf wessen Kosten diese Zuschußverpflichtung für die Männer gehen wird, nämlich auf Kosten der Frauen, auf Kosten der alleinerziehenden Frau, die zunächst glaubt, sie kann das beanspruchen. Sie wird das aber nicht tun, und zwar entweder deshalb, weil sie sich dem Streit mit dem "Partner" oder dem tatsächlichen Partner nicht aussetzen will, oder weil der Streit dann über die Kosten oder über die Unterhaltszahlungen ausgetragen wird.

Wir haben versucht, Ihnen an Beispielen durchzurechnen, was das heißt, was es für den männlichen Partner bedeutet, wenn er etwa 20 000 S brutto verdient, jenem Kind gegenüber, dessentwegen die Frau die Karenz beansprucht, Unterhaltsverpflichtungen hat und nun neben dieser Unterhaltsverpflichtung von seinen 20 000 S brutto auch noch den geforderten Betrag zurückzahlen soll. In Ihrem Modell für das zweite Halbjahr des zweiten Jahres – das ist so kompliziert – wäre das der doppelte Betrag. Wie stellen Sie sich das vor? Wie stellen Sie sich das vor, daß jemand, der im Monat 20 000 S brutto verdient – und ich brauche Ihnen nicht zu übersetzen, wieviel das netto ist – das zurückzahlen kann?

Und da hilft ihm die Untergrenze, unter der diese Rückzahlung nicht mehr stattfindet, nichts, er bezahlt! Aber wovon soll er leben? Und das weiß auch die Frau, die mit ihm eine Beziehung über das Kind oder vielleicht auch so eine Beziehung hat. Das heißt, sie wird, weil sie die Probleme des Mannes einsieht, entweder auf das zweite Halbjahr oder auf die Alimente, die ihr rechtlich vom Mann zustehen, verzichten und sagen: Ich sehe ein, daß du jetzt weniger bezahlen kannst, denn du mußt zurückbezahlen. – Das ist die Konsequenz!

Und das bedeutet eine Privatisierung der Sozialpolitik, die Sie dann noch als Erfolg verkaufen und versuchen, mit dem Frauen-Volksbegehren als Begründung und Hintergrund voranzutreiben. Das ist nicht gut! Und es hat überhaupt nichts mit den Intentionen des Frauen-Volksbegehrens zu tun. Denn klar war und ist, daß es im Frauen-Volksbegehren darum gegangen ist, die Verschlechterungen, die durch die Sparpakete erfolgt sind, wieder rückgängig zu machen. Es war zwar nicht der einzige Inhalt des Frauen-Volksbegehrens, aber ein Teil, ein Bestandteil des Frauen-Volksbegehrens, daß das versucht wurde.

Sie sagen nun: Wir erfüllen diese Forderungen, aber bezahlen müßt ihr das selber! – Ist das wirklich jene Reformpolitik, die den Sozialdemokraten vorschwebt: Bezahlen müßt ihr es selbst!? – Vielleicht nicht die Frauen, aber zumindest die Männer. Und ich habe schon erklärt, daß es, wenn es die Männer bezahlen sollen, an den Frauen hängenbleibt. Es kann doch wohl


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