Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 152

nicht sein, daß das auch noch als Fortschritt und als Umsetzung der Forderungen des Frauen-Volksbegehrens verkauft wird!

Mit diesem Antrag 752/A hätte ich also große Probleme. Das kann es doch nicht gewesen sein! (Abg. Dr. Feurstein: Das wollten Sie doch auch einmal!) 753/A, Herr Kollege Feurstein, können wir, hoffe ich, abhaken. 753/A können wir hoffentlich abhaken, auch wenn Sie gegen diesen in der Vergangenheit Argumente vorgebracht haben, die ich lieber nicht wiedergeben möchte, denn dann müßten sich zumindest die ÖVP-Frauen noch einmal dafür genieren, was da an Debattenbeiträgen von seiten der ÖVP gekommen ist! (Abg. Tichy-Schreder: Für Kollegen Dr. Feurstein werden wir uns nicht genieren!)

Ich komme jetzt zum Antrag 755/A. In diesem Antrag wird die Ausdehnung der Behaltefrist auf 26 Wochen gefordert. Auch wir haben einen solchen Antrag gestellt. Ich sage Ihnen aber klar und deutlich: Das ist trotzdem nur reaktive Politik, denn der Hintergrund war und ist immer noch, daß Sie die Anspruchsvoraussetzungen, unter denen Frauen Karenzgeld erwerben können, verschärft haben und diese Verlängerung der Behaltefrist deshalb argumentativ notwendig geworden ist, damit die Frauen neuerlich einen Anspruch erwerben können.

Das heißt, daß Sie nicht korrigieren wollen, was Sie im Sparpaket I an Verschlechterungen für Frauen festgelegt haben. Durch das Sparpaket I haben Sie, obwohl damals reihum von den Liberalen und von den Grünen, ich glaube auch von den Freiheitlichen, argumentiert wurde und obwohl es Ihnen selbst klar war, daß das bei den Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld und für Karenzgeld auf Kosten der Frauen geht, diese Verschlechterungen eingeführt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, daß wir, soll es nicht noch schlechter werden für die Frauen, die Behaltefrist ausdehnen müssen, damit sie einen neuen Anspruch erwerben können. Das ist ein reaktiver Antrag! Richtig wäre es, die Zugangsvoraussetzungen zum Karenzgeld anders zu gestalten und wieder auf den alten Stand zurückzuführen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Frau Kollegin Silhavy! Die ganze Debatte um das "Karenzgeld für alle" könnten Sie sich ersparen (Abg. Silhavy: Wir schon, aber die ÖVP nicht!), wenn Sie in den vergangenen Jahren wirklich als Verteidigerin des Karenzgeldes aufgetreten wären. Aber das alles ist Ihnen, Ihrer Politik zuzuschreiben, weil Sie in diesen letzten Jahren nichts im Interesse der Frauen unternommen haben, um beim Karenzgeld einen bestimmten Status für die Frauen zu erhalten. Sie haben zugeschaut! Sie haben aber nicht nur zugeschaut, sondern Sie haben das auch noch unterstützt. Und das ist das Problem!

Jetzt kommen wir zu einem Punkt, den ich wirklich nicht so im Raum stehen lassen will, nämlich die angeblich so vielen Verbesserungen für Frauen, die es in den letzten Jahren gegeben hat. Ich gebe zwar zu, daß es in einigen Bereichen kleine Schritte gegeben hat, aber erst vor wenigen Wochen mußten wir in der Diskussion über den Sozialbericht feststellen, daß sich in den essentiellen Bereichen, wie – Punkt 1 – bei den Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen oder – Punkt 2 – bei den Mindestlöhnen für die Frauen – das betrifft natürlich auch die Männer – nichts geändert hat! Damals wurde auch – Punkt 3 – über die wirklich schandhaft niedrige Notstandshilfe für die Frauen diskutiert. Die durchschnittliche Notstandshilfe für Frauen liegt zwischen 5 000 und 6 000 S, und dazu gibt es sonst kein Geld. Davon soll man leben können? Das letzte Mal habe ich immerhin noch den Eindruck gehabt, daß es angesichts dieser Summe bei einigen noch etwas Betretenheit gegeben hat. Und heute werden die "großen Erfolge" in der Frauenpolitik verkauft?

Kollegin Silhavy! Ich wiederhole: Sparpakete I und II – keine Verbesserungen für die Frauen. Neu eingeführt wurden dank der Politik der Regierungsparteien Verfügbarkeitsbestimmungen, die es den Frauen von den gesetzlichen Rahmenbedingungen her schwieriger machen, Beruf und Familie zu vereinbaren. Dagegen nützt auch der Durchführungserlaß der Frau Bundesministerin Hostasch nichts, weil er eigentlich nicht gesetzeskonform ist. Weiters gibt es das Kriterium der Arbeitswilligkeit, durch das es Frauen – durch höchstgerichtliche Urteile, aber auch durch die Politik dieses Hohen Hauses – erschwert wurde, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.


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