Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 166. Sitzung / 154

10. "Recht auf eine Grundpension." – Das ist noch lange nicht umgesetzt!

11. "Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist." – Davon habe ich überhaupt noch nichts gehört!

Ich meine auch nicht, daß jede Bestimmung des Frauen-Volksbegehrens auf Punkt und Komma sofort umgesetzt werden muß. Aber, so wie Sie es gemacht haben, von einer ersten Etappe und einer zweiten Etappe zu reden, die uns dem Ziel angeblich schon ein ganzes Stück näherbringen, ist etwas zu dick aufgetragen, Frau Kollegin Bures! Das ist zu dick aufgetragen! (Abg. Bures: Nur Miesmacherei wird auch Sie nicht weiterbringen!)

Ich greife noch einen Punkt aus dem Sparpaket heraus, weil dieser im unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Debatte und den ersten Lesungen zu sehen ist. Es geht um Notstandshilfe und Unterhalt. Im Sparpaket I wurde, wie sich herausgestellt hat, ein strengerer Einkommensbegriff verankert, und zwar mit der Absicht, noch mehr Frauen aus dem Kreis der Notstandshilfebezieher herauszubekommen. Man ist dann draufgekommen, daß zwar die Absicht und auch die Durchführung durchaus gegeben war, aber auf einen Punkt vergessen wurde, nämlich die Sache mit dem Unterhalt. Damit war nun aber diese eben eingeführte Bestimmung eine, die es den Frauen eigentlich leichter gemacht hätte.

Was hat man getan? – Vier Jahre lang wurde diese Bestimmung konsequent nicht administriert! Diese Bestimmung gibt es nicht, obwohl sie im Gesetz steht, obwohl jene Frauen, die für sich Unterhalt von ihrem Ex-Mann beziehen, die Notstandshilfe – ungeschmälert! – erhalten müßten. Diese Bestimmung wird nicht administriert, man nimmt sie nicht zur Kenntnis. Man wollte sie ja auch nicht! Das geht vier Jahre lang. Nach vier Jahren urteilt der Verwaltungsgerichtshof, daß das eigentlich schon seit dem Jahre 1995 der Fall hätte sein sollen. Im Verwaltungsgerichtshof weiß man ja nicht, daß sich in Österreich eine Behörde wie das AMS konsequent nicht an das Gesetz hält, weil dieses in diesem Fall unbeabsichtigt eine Verbesserung für die Frauen beinhaltet hätte. Daher macht man es nicht!

Es stellt sich also heraus, das wäre eine Bestimmung, die die Situation dieser Frauen verbessern helfen würde.

Und damit bin ich schon bei einem Punkt, nämlich bei dieser großartigen "Feier" des Ministerrates. Wie man hört, wäre ja in diesem Ministerrat auch geplant gewesen, diese Bestimmung, die vor fünf Jahren unbeabsichtigt eingefügt worden ist – unbeabsichtigt bitte! –, wieder rückgängig zu machen, damit die Frauen diese Möglichkeiten eben nicht haben. Wenn man das hört, bekommt man nicht nur Zweifel in bezug auf Ihr Vorhaben, sondern man zweifelt auch etwas am Rechtsstaat Österreich, der in diesem Fall offensichtlich sehr konsequent versucht, nämlich über die Politik der Regierungsparteien, die Frauen nicht nur an der Wahrung ihrer Rechte, sondern auch an ihrem Zugang zu Geld, das ihnen zusteht, zu hindern. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Letzteres, meine Damen und Herren, ist Gott sei Dank aber nicht geschehen; dagegen gab es offensichtlich doch Einwände, denn das wäre jedenfalls eine Riesensauerei gewesen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Rauch-Kallat: Schön sprechen!)

18.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Gehrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Minister.

18.51

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es wundert mich, wenn von Abgeordneten hier vom Rednerpult aus gesagt wird, daß diese Diskussion nicht zielführend sei. – Ich meine, daß Diskussionen über Familienpolitik, Diskussionen über Frauenpolitik von äußerster Notwendigkeit sind, denn Familien- und Frauenpolitik sind ganz wichtige Teile unserer Gesellschaft und unserer Gesellschaftspolitik.


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